Rechtsanwalt für Reise- und Tourismusrecht Rostock
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Rechtsanwalt für Reise- und Tourismusrecht Rostock: : Es ist bekannt, dass die Deutschen Weltmeister im Verreisen sind. Und wer eine Reise tut, hat auch eine Menge zu erzählen. Leider aber nicht immer nur Positives. Hier hilft das Reiserecht, dessen Vorschriften Hilfe leisten können, dass für den Urlaub sauer verdiente Geld ganz oder teilweise wieder erstattet zu bekommen, wenn der Urlaubsort nicht das hielt, was im kalten Deutschland im Reisebüro oder über andere Reiseveranstalter schmackhaft gemacht wurde. Das Reiserecht regelt die Ansprüche des Reisenden bereits vor Reiseantritt, namentlich die Frage, wann ist der Rücktritt von der Reise möglich, was muss erstattet werden usw.. Darüber hinaus finden sich aber auch Regelungen, die helfen zu klären, was zu tun ist, wenn die Reise vorzeitig beendet wurde, z.B. durch höhere Gewalt, also wenn z.B. die Ferienanlage durch einen Vulkanausbruch unter einem Lavastrom begraben wurde (zugegeben: dieses Beispiel ist nicht unbedingt realitätsnah - wenn man vom Ätna einmal absieht -, aber plakativ). Schließlich sind die Bestimmungen des Reiserechts dazu da, die Ansprüche des Reisenden nach dem vertraglichen Reiseende zu sichern, d. h. um wegen aufgetretener Mängel wie z. B. die berühmte lärmende Baustelle neben dem Ferienappartement, eine Minderung des Reisepreises oder sogar Schadenersatz geltend machen zu können, wobei man hier wissen muss, dass es gilt, wichtige gesetzlich vorgeschriebene Fristen einzuhalten.
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Tertel, Andreas, Anwaltskanzlei Hölter und Tertel
Parkstr. 3, 18119 Rostock, 03818775730
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