Stornogebühren und das Auswärtige Amt


Keine Stornogebühren bei einer Warnung durch das Auswärtige Amt 

Hat ein Urlauber eine Pauschalreise in ein Land gebucht, für dass das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Warnung ausgesprochen hat, kann der Kunde den Vertrag mit dem Reiseveranstalter auflösen, ohne eine Stornogebühr zahlen zu müssen. Für die Beurteilung der Sicherheitslage in dem Land ist die Einschätzung des Auswärtigen Amtes von besonderer Bedeutung. Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sind im Internet und auch telefonisch unter Telefon 01888/170 oder 030 50000 abrufbar. 

Alle Angaben ohne Gewähr.