Sammelklagen


Sammelklagen

Für Rechtsanwälte sind Sammelklagen oft ein lohnendes Geschäft. Für einzelnen Kläger aber muss das nicht so sein. Besonders spektakuläre und öffentlichkeitswirksame Fälle werden oftmals in Form von Sammelklagen behandelt. Sind etwa von Fehlern und vom Versagen von großen Firmen eine sehr große Anzahl an Menschen betroffen bietet sich of ein Rechtsanwalt oder mehrere Rechtsanwälte an, eine Sammelklage einzureichen. In diesem Fall vertreten dann die Rechtsanwälte, welche die Sammelklage eingereicht haben nicht bloß die Interessen eines Mandanten, sondern einer ganzen Schar von Mandanten. Hierbei geht es zumeist um das einklagen von Schadensersatz oder Schmerzensgeld und damit um zivilrechtliche Ansprüche.

Das Honorar des Rechtsanwaltes oder der Rechtsanwälte wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach der Höhe der kumulierten Klagesumme richten. Das heißt dass der Anwalt umso höher entlohnt wird, je höher die Gesamtsumme der erstrittenen Kompensation ausfällt. Damit ist andererseits klar, dass das Honorar nicht im Verhältnis die der Entschädigung für den Einzelnen steht. Daher werfen Sammelklagen auch oft ein schales Licht auf Rechtsanwälte, denen über die Medien direkt oder indirekt ein ausschließliches Profitinteresse unterstellt wird. Man muss aber konzedieren, dass einfache Verbraucher außer über das Institut der Sammelklage oft große Schwierigkeiten hätten, renommierte Anwälte für ihre Sache zu gewinnen, die notwendig sind, um den Rechstabteilungen der Konzerne entgegen zu treten. Auch wird deutlich, dass sich dieses System der Sammelklage vor allem dann für Rechtsanwälte lohnt, wenn das Rechtssystem sehr hohe Schadensersatzzahlungen eventuell unter Aufschlag eines so genannten Strafschadens, vorsieht wie dies in der Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist.

Dem deutschen Rechtssystem ist die Sammelklage hingegen fremd, da hierzulande jeder Betroffene seine Anforderungen individuell einfordern muss. Dadurch steht der einzelne mit seinem Rechtsanwalt natürlich in der Regel nicht annähernd auf Augenhöhe mit dem Klagegegner, wenn es sich bei diesem etwa um einen multinationales Unternehmen handelt, dafür muss er im Falle des Erfolgs auch nicht mit vielen anderen Klägern teilen.

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