Mängel bei der Urlaubsreise

Bei gravierenden Mängeln wird der Urlaub zum Horrortrip

Jeder Mensch, der in den Urlaub fährt, wünscht sich, dass dieser für ihn zur schönsten Zeit des Jahres wird; der Reisende möchte erholsame Tage oder Wochen an einem Ort verbringen und sich verwöhnen lassen.

Leider ist dies - gerade im Trend der Billigurlaube - häufig keine Selbstverständlichkeit mehr: Der Gast wird, am Reiseziel angekommen, unter Umständen mit einer Situation konfrontiert, welche einem erholsamen Urlaub nicht im Geringsten gleichkommt. So kann es vorkommen, dass das im Prospekt als "ruhiges Hotel in unmittelbarer Nähe zum Strand" versprochene Domizil eine verschmutzte Unterkunft ist, von welcher aus der Urlauber den Strand kaum erahnen kann.

Solche Gegebenheiten muss der Reisende ebenso wenig wie Baulärm oder verschmutzte Strände einfach hinnehmen, denn in vielen Fällen ist eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises möglich.

Wichtig ist die Dokumentation der Umstände gleich am Urlaubsort - mit Video- oder Fotokamera sollte der verärgerte Reisende die Mängel festhalten.

Wenn sich der Reiseveranstalter weigert, einen Teil des Reisepreises zu erstatten, ist ein Besuch bei einem Rechtsanwalt hilfreich: Dieser hat eine umfassende Sachkenntnis und weiß, wie viel Reisepreisrückerstattung dem Urlauber zusteht und somit auch, ob der Schaden, den dieser in Kauf nehmen musste, streitbar ist. Ein Rechtsanwalt setzt sich schriftlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung und schildert diesem die Sachlage. In vielen Fällen ist dies bereits der Schlüssel zu der gewünschten Rückerstattung.

Wer also bei Mängeln am Reiseziel konfrontiert wird und mit einer Forderung an den Reiseveranstalter nicht zum Ziel gekommen ist, hat mit dem Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes sehr gute Chancen, sein Recht geltend zu machen.

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