Reisemängel - Die Frankfurter Tabelle

 

Reisepreisminderung der vom Landgericht Frankfurt angewendeten Tabelle für Reisemängel

Leistung

Mängel

%

Bemerkung

I. Unterkunft

1. Abweichung vom gebuchten Objekt

0-25

je nach Entfernung

 

2. Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)

5-15

 

 

3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)

5-10

 

 

4. Abweichende Art der Zimmer

 

 

 

a) DZ statt EZ

20

Entscheidend, ob

 

b) Dreibettzimmer statt EZ

25

Personen der gleichen

 

c) Dreibettzimmer statt DZ

20-25

Buchung oder Unbekannte

 

d) Vierbettzimmer statt DZ

20-30

zusammengelegt werden

 

5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers

 

 

 

a) zu kleine Fläche

5-10

 

 

b) fehlender Balkon

5-10

bei Zusage / je nach Jahreszeit

 

c) fehlender Meerblick

5-10

bei Zusage

 

d) fehlendes (eigenes) Bad/WC

15-25

bei Buchung

 

e) fehlendes (eigenes) WC

15

 

 

f) fehlende (eigene) Dusche

10

bei Buchung

 

g) fehlende Klimaanlage

10-20

bei Zusage / je nach Jahreszeit

 

h) fehlendes Radio/TV

5

bei Zusage

 

i) zu geringes Mobiliar

5-15

 

 

k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)

10-50

 

 

l) Ungeziefer

10-50

 

 

6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen

 

 

 

a) Toilette

15

 

 

b) Bad/Warmwasserboiler

15

 

 

c) Stromausfall/Gasausfall

10-20

 

 

d) Wasser

10

 

 

e) Klimaanlage

10-20

je nach Jahreszeit

 

f) Fahrstuhl

5-10

je nach Stockwerk

 

7. Service

 

 

 

a) vollkommener Ausfall

25

 

 

b) schlechte Reinigung

10-20

 

 

c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)

5-10

 

 

8. Beeinträchtigungen

 

 

 

a) Lärm am Tage

5-25

 

 

b) Lärm in der Nacht

10-40

 

 

c) Gerüche

5-15

 

 

9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)

20-40

je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")

II. Verpflegung

1. Vollkommener Ausfall

50

 

 

2. Inhaltliche Mängel

 

 

 

a) eintöniger Speisenzettel

5

 

 

b) nicht genügend warme Speisen

10

 

 

c) verdorbene (ungenießbare) Speisen

20-30

 

 

3. Service

 

 

 

a) Selbstbedien. (statt Kellner)

10-15

 

 

b) lange Wartezeiten

5-10

 

 

c) Essen in Schichten

10

 

 

d) verschmutzte Tische

5-10

 

 

e) verschmutztes Geschirr, Besteck

10-15

 

 

4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5-10

bei Zusage

 

 

 

 

III. Sonstiges

1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool

10-20

bei Zusage

 

2. Fehlendes Hallenbad

 

bei Zusage

 

a) bei vorhandenem Swimmingpool

10

 

 

b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool

20

 

 

3. Fehlende Sauna

5

bei Zusage

 

4. Fehlender Tennisplatz

5-10

bei Zusage

 

5. Fehlendes Mini-Golf

3-5

bei Zusage

 

6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule

5-10

bei Zusage

 

7. Fehlende Möglichk. zum Reiten

5-10

bei Zusage

 

8. Fehlende Kinderbetreuung

5-10

bei Zusage

 

9. Unmöglichkeit des Badens im Meer

10-20

je nach Prospekt-beschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit

 

10. Verschmutzter Strand

10-20

 

 

11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme

5-10

bei Zusage

 

12. Fehlende Snack- oder Strandbar

0-5

je nach Ersatzmöglichkeit

 

13. Fehlender FKK-Strand

10-20

bei Zusage

 

14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt

 

bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit

 

a) bei Hotelverpflegung

0-5

 

 

b) bei Selbstverpflegung

10-20

 

 

15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure)

5-15

bei Zusage

 

16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße

0-5

je nach Ausweichmöglichkeit

 

17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

20-30

des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs

 

18. Fehlende Reiseleistung

 

 

 

a) bloße Organisation

0-5

 

 

b) bei Besichtigungsreisen 10-20

 

 

 

c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung

20-30

bei Zusage

 

19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug

 

anteiliger Reisepreis für

 

a) im gleichen Hotel

 

1/2 Tag

 

b) in anderes Hotel

 

1 Tag

IV. Transport

1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus

5

des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde

 

2. Ausstattungsmängel

 

 

 

a) niedrigere Klasse

10-15

 

 

b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard

5-10

 

 

3. Service

 

 

 

a) Verpflegung

5

 

 

b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)

5

 

 

4. Auswechslung des Transportmittels

 

der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis

 

5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

 

Kosten des Ersatztransportmittels

Urlaubstipps: Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht zu gefährden, bei Beeintrchtigungen oder Hotel Mängeln direkt an das Hotel / die Pension herantreten oder sich direkt an den Reiseveranstalter wenden und die Sachlage aufnehmen lassen. Fotos sind auch gut geignet strittige Umstände aufzuklären. Vor dem Urlaub sollte man daher einen Blick in die Checkliste für Urlauber werfen um nichts wichtiges zu vergessen.

Erläuterungen zur Tabelle:

  1. Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
  2. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des einzelnen Reisenden (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit, besondere Unempfindlichkeit).
  3. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis (also auch Transportkosten) erhoben.
  4. Soweit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird Minderung nur auf den entsprechenden Anteil zugestanden.
  5. Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert. 

     

Alle Angaben ohne Gewähr.