Europäischer Haftbefehl


Bundesverfassungsgericht erklärt Europäisches Haftbefehlsgesetz für nichtig 

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hat das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Die Entscheidung stärkt den Rechtsstaat und damit das Vertrauen der Bürger in die Rechtsordnung. Der Bundesgesetzgeber hat den Rahmenbeschluss nicht verfassungsgemäß umgesetzt. Der durch den europäischen Rahmenbeschluss gegebene Handlungsspielraum wurde nicht hinreichend genutzt. Der Gesetzgeber hätte die Möglichkeit schaffen müssen, die Auslieferung Deutscher zu verweigern. Als besonders schwerwiegend ist hierbei der festgestellte Verstoß gegen die Rechtsweggarantie. Wenn Deutsche in das europäische Ausland ausgeliefert werden sollen, muss das mit besonderer Sensibilität geprüft werden. Die Auslieferungsbewilligung der Behörde darf deshalb richterlicher Prüfung nicht entzogen werden. Die Feststellung dieses Grundsatzes stärkt den Schutz der von Strafverfolgung betroffener Bürger.

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