Rechtsanwalt für Öffentliches Baurecht Brandenburg
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Rechtsanwalt für Öffentliches Baurecht Brandenburg: : Unter dem Begriff des öffentlichen Baurechtes fasst man die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen zusammen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Damit alle Beteiligten - im öffentlichen Baurecht in der Regel drei, nämlich Vorhabenbetreiber, Behörde und Drittbetroffener - auch weiterhin gut leben können sollten Streitfälle zunächst aus dem Blickwinkel des Vorhabenbetreibers und des Vorhabenverhinderers, und nach außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösungen betrachtet werden. Das öffentliche Baurecht ist nicht ohne weiteres eingrenzbar und auch sehr vielschichtig. Häufig bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Zivilrechts oder Verwaltungsrechts. Zu Berücksichtigen wären hier zum Beispiel Denkmalschutz, Immissionsschutz oder zivil-rechtliche Unterlassungsansprüche.
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