Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin
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Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin: : Die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter wird durch das Mietrecht geregelt. Hierzu zählt die Pflicht des Mieters, den Mietzins zu bezahlen und die gemieteten Räume nicht zu beschädigen, sowie die Pflicht des Vermieters, Wohnräume zur Verfügung zu stellen und instand zu halten. Ferner werden hier Kündigungsgründe und -fristen geregelt. Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten.
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Arf & Borschke, Notar Rechtsanwälte
Invalidenstr. 124, 10115 Berlin, (030) 2849550
Bergmann, Walter
Schlüterstr. 54, 10629 Berlin, (030) 8892790
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