Rechtsanwalt für Kinder- und Jugendhilferecht Berlin
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Rechtsanwalt für Kinder- und Jugendhilferecht Berlin: : Trotz der Normierung im Sozialgesetzbuch findet sich im Kinder- und Jugendhilferecht kein Sozial- oder Sozialversicherungsrecht. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist hauptsächlich im SGB VIII geregelt.. Leider ist nicht der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben, für KJHG-Verfahren ist vielmehr die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind z.B. die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Erziehungsberatung, Familienhilfe und sozialpädagogische Betreuung. Weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind die Betreuung und Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen und Pflegefamilien, die Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht sowie bei Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, die Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Zuständige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind die Jugendämter.
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Steiner, Meike
Müggelseedamm 125, 12587 Berlin, (030) 64092017
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