Fachanwalt für Verkehrsrecht Rheinbach
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Fachanwalt für Verkehrsrecht Rheinbach: : Verkehrsrecht ist `Straßenrecht` im weiteren Sinne. Im Flugverkehr bezeichnet Verkehrsrecht die internationalen Bestimmungen, die den Fluglinien zustehen, im Straßenverkehr wird dieses Rechtsgebiet in zwei Gruppen unterteilt: in Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht. Das Straßenrecht ist im Regelfall Landesrecht (Straßengesetz), Bundesrecht aber im Bereich der Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen, Bundesfernstraßengesetz). Es bestimmt die Benutzung der Straße im Gemeingebrauch und im Anliegergebrauch, die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung. Zuständige Behörde ist stets der Straßenbaulastträger. Das Straßenverkehrsrecht (`Recht auf der Straße`) bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Ebenso findet es aber auch überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, beispielsweise auf Parkplätzen oder Parkhäusern von Kaufhäusern.
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Schöndube, Stefan, Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Schellenberger-Schöndube-Kalenberg
Kriegerstraße 17, 53359 Rheinbach, (02226) 4134, Fax:-16313
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