Rechtsanwalt für Medizinrecht Berlin
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Rechtsanwalt für Medizinrecht Berlin: : Das Medizin- und Arzthaftungsrecht regelt die Rechtsbeziehung rund um medizinische Leistungen. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Patient und Arzt, insbesondere aber auch die haftungsrechtliche Seite im Falle einer ärztlichen Fehlleistung. Hier kommen beispielsweise Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Behandlungsfehler durch die Wahl oder die Durchführung der konkreten Behandlungsmethode, Fehler oder Versäumnisse bei der Nachsorge oder aber auch das nicht korrekte Führen der Krankenakte in Betracht. Erfreulicherweise gibt es neben dem normalen Klageverfahren vor den Gerichten auch die kostengünstige Möglichkeit des Gutachterverfahrens vor den Gutachterkommissionen, die bei den Ärztekammern angesiedelt sind. Für den Patienten ist das Verfahren, dessen Ablauf durch die Satzungen der Ärztekammern festgelegt wird, in der Regel kostenlos. Außerdem umfasst das Medizin- und Arzthaftungsrecht natürlich auch das Verhältnis der Ärzteschaft zu den Leistungsträgern des Gesundheitswesen, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen. Daneben steht das Zulassungsrecht der Ärzte, also sämtliche Fragen der Ärzteschaft in Bezug auf die Erlaubnis der Berufsausübung und der Niederlassung.
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Weinholz, Konstantin
Motzstr. 9, 10777 Berlin, (030) 27575600
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