Rechtsanwalt für Zwangsversteigerungsrecht (Tät.Schwerp.) Dresden:
: Das wichtigste Instrument bei
der Zwangsvollstreckung von Immobilien ist die Zwangsversteigerung. Das
Amtsgericht ordnet die Zwangsversteigerung auf Antrag eines Gläubigers
an. Mit dem Erlös aus der Zwangsversteigerung sollen Gläubiger
befriedigt werden. Nur wenn im ersten Versteigerungstermin die Hälfte des
Grundstückswerts erreicht wird, kann dem höchsten Gebot der Zuschlag
erteilt werden.
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