Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht (Tät.Schwerp.) Frankfurt am Main:
: Ziel des Wettbewerbsrechts ist es,
Mitbewerber und Kunden vor unlauterem Verhalten am Markt zu schützen, während
Wettbewerbsbeschränkungen die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und
den Wettbewerb selbst als eigenständiges Regulativ schützen sollen. Das
Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im engeren
Sinne, wie auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen.
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