Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht (Int.Schwerp.) Bayreuth:
: Die Handlungen der öffentlichen
Verwaltung gegenüber den Bürgern regelt das Verwaltungsverfahrensrecht,
wie zum Beispiel die Voraussetzungen für Verwaltungsakte wie
Baugenehmigungen und Gebührenbescheide. Hierzu gehört u.a. die Anhörung
der Betroffenen. Wie sich Bürger gegen Handlungen der Verwaltung wehren können
wird im Verwaltungsprozessrecht geregelt. Das Verwaltungsverfahrensrecht
gehört zum Verwaltungsrecht.
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