Rechtsanwalt für Urheberrecht (Tät.Schwerp.) Duderstadt:
: Als Urheberrecht wird das Eigentumsrecht
des Schöpfers eines Werkes, einer Komposition, eines Romans oder auch
eines Gemäldes bezeichnet. Hierzu gehören die Verwertungsrechte, das
Verbot, Werke ohne Zustimmung des Urhebers zu verändern, Vortrags-, Aufführungs-
und Senderechte. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das
Urheberrecht.
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