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Rechtsanwalt für Umgangs- und Sorgerecht (Tät.Schwerp.) Karlsruhe
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Rechtsanwalt für Umgangs- und Sorgerecht (Tät.Schwerp.) Karlsruhe:
: Einen erheblichen Teil der
anwaltlichen Vertretung und Beratung aus dem Bereich des Familienrechtes
nimmt das Sorge- und Umgangsrecht sowie auch das Kindschaftsrecht ein. In
Verfahren der elterlichen Sorge begehrt ein Elternteil meistens die
alleinige elterliche Sorge des oder der gemeinsamen Kinder bei Trennung
und auch bei Scheidung. In Verfahren der Regelung des Umganges soll eine
Festlegung der gemeinsamen Zeit des Elternteils mit den gemeinsamen
Kindern erfolgen, in welchem Haushalt die Kinder nicht dauerhaft leben.
Hier werden die entsprechenden Anträge formuliert und bei Gericht
eingereicht. Eine Zusammenarbeit mit den Jugendämtern erfolgt im
Interesse und zum Wohl der Kinder. Diese stehen bei den o.g. Verfahren
immer im Vordergrund. Das zuständige Gericht trifft immer nur eine
Entscheidung zugunsten der betroffenen Kinder. Ab einem bestimmten Alter
der Kinder, durch gesetzliche Vorschriften immer bei Kindern über 14
Jahre, aber auch schon früher, werden die Kinder nach Ihren Wünschen und
Vorstellungen von den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes und auch
der Richter befragt. Diese bilden die Grundlage der gerichtlichen
Entscheidung.
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Heckmann, Eva
Badenwerkstr. 9, 76133 Karlsruhe, (0721) 22240
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