Rechtsanwalt für Scheidungsrecht (Tät.Schwerp.) Garching:
: Das Scheitern einer Ehe ist die
Voraussetzung für eine Ehescheidung. Dies ist der Fall, wenn die Partner
seit drei Jahren getrennt leben. Ein Trennungsjahr genügt wenn beide
Partner geschieden werden wollen. Die Frage der Schuld ist nicht mehr
relevant.
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