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Rechtsanwalt für Presse- und Medienrecht (Tät.Schwerp.) Dortmund: : Das Presse- und Medienrecht umfasst die Teilgebiete des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts, welche die individuelle und massenhafte (universale) Information und Kommunikation rechtlich regeln. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film, aber selbstverständlich auch die neuen Medien Multimedia und Internet. Regelungsziele des Presse- und Medienrechtes sind die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Schutz der Mediennutzer, der Daten- und Jugendschutz, aber auch der Schutz geistigen Eigentums. Rechtlich geregelt wird somit die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte.

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Faust, Roland
Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund, (0231) 445015






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