Rechtsanwalt für Pflegeversicherungsrecht (Tät.Schwerp.) Aachen:
: Das Pflegeversicherungsrecht
unterscheidet sich inhaltlich die soziale oder gesetzliche
Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung. Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt befassen sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus
dieser Versicherung. Zum Einen ist zuerst die
Grundvoraussetzung zu klären, also die Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Der nächsten Schritt ist dann häufig die Ansprüche auf bestimmte
Leistungen durchzusetzen.
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