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Rechtsanwalt für Patent- und Gebrauchsmusterrecht (Tät.Schwerp.) Braunschweig: : Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbotsrecht beinhaltet. Entgegen der weitläufigen Meinung berechtigt ein Patent nur dazu, Anderen zu verbieten, die eigene Erfindung nachzubauen. Und auch das gilt nur für die gewerbliche Anwendung. Der Erfinder hat nicht das Recht die private Nutzung seiner Erfindung zu unterbinden. Das Gebrauchsmuster ist der kleine Bruder des Patentes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmusterrechts geringer geworden. Es gibt im Gegensatz zum Patentrecht keinen Schutz für Verfahren. Die Schutzfrist beträgt nur 3 Jahre und ist maximal auf 10 Jahre zu verlängern (im Abstand von 3, 2 und weiteren 2 Jahren).

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