Rechtsanwalt für Markenrecht (Int.Schwerp.) Flensburg:
: Warenzeichen und geschäftliche
Bezeichnungen werden durch das Markenrecht geschützt.. Wörter, Zeichen,
Abbildungen, Abkürzungen und Symbole könne als Marken eingetragen
werden. Auf Unterlassung und in besonderen Fällen auf Schadensersatz kann
verklagt werden, wer die eingetragene Marke eines anderen rechtswidrig
benutzt. Geführt wird das Markenregister beim Deutschen Patentamt.
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