Rechtsanwalt für Lizenz- und Lizenzvertragsrecht (Tät.Schwerp.) Dortmund:
: Das Lizenzrecht / Lizenzvertragsrecht
stellt rechtlich eine Gestattung oder die Einräumung eines bestimmten
Nutzungsrechtes an dem "geistigen Eigentum" eines anderen dar,
und wird in der Regel durch einen Vertrag gewährt. Die Lizenz ist im
Einzelnen nicht geregelt, sondern von Fall zu Fall durch andere Gesetze,
wie z.B. das Markengesetz oder Urheberrechtsgesetz.
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