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Rechtsanwalt für Kirchenrecht (Tät.Schwerp.) Berlin: : Kirchenrecht ist vom Staat unabhängiges und durch Kirchen erlassenes Recht und dient der Regelung eigener Angelegenheiten. Der Staat erkennt das Recht im Rahmen des staatlichen Rechts an. Auch im kirchlichen Arbeitsrecht sind die Normen des allgemeinen staatlichen Arbeitsrechts unter Beachtung der kirchlichen Regeln auszulegen und anzuwenden. Gesteigerte Loyalitätspflichten gelten z.B. für kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darüber hinaus haben die Kirchen zum Teil eigene Spezialgesetzliche Regelungen getroffen. Sie ergänzen das staatliche Arbeitsrecht. Als Beispiel sind hier das Pfarrdienstgesetz, das Kirchenbeamtengesetz oder die Mitarbeitervertretungsordnung zu nennen. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt haben in der Regel einen starken und langjährigen Bezug zur Kirche.

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Theben, Dr. Rechtsanwälte
Greifenhagener Straße 30, 10437 Berlin, (030) 437 2000






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