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Rechtsanwalt für Kindschaftsrecht (Tät.Schwerp.) Hamburg: : Einen erheblichen Teil der anwaltlichen Vertretung und Beratung aus dem Bereich des Familienrechtes nimmt das Sorge- und Umgangsrecht sowie auch das Kindschaftsrecht ein. In Verfahren der elterlichen Sorge begehrt ein Elternteil meistens die alleinige elterliche Sorge des oder der gemeinsamen Kinder bei Trennung und auch bei Scheidung. In Verfahren der Regelung des Umganges soll eine Festlegung der gemeinsamen Zeit des Elternteils mit den gemeinsamen Kindern erfolgen, in welchem Haushalt die Kinder nicht dauerhaft leben. Hier werden die entsprechenden Anträge formuliert und bei Gericht eingereicht. Eine Zusammenarbeit mit den Jugendämtern erfolgt im Interesse und zum Wohl der Kinder. Diese stehen bei den o.g. Verfahren immer im Vordergrund. Das zuständige Gericht trifft immer nur eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Kinder. Ab einem bestimmten Alter der Kinder, durch gesetzliche Vorschriften immer bei Kindern über 14 Jahre, aber auch schon früher, werden die Kinder nach Ihren Wünschen und Vorstellungen von den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes und auch der Richter befragt. Diese bilden die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung.

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Stenman, Heike
Rothenbaumchaussee 112, 20149 Hamburg, (040) 41352085






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