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Rechtsanwalt für Kinder- und Jugendhilferecht (Tät.Schwerp.) Hamburg: : Trotz der Normierung im Sozialgesetzbuch findet sich im Kinder- und Jugendhilferecht kein Sozial- oder Sozialversicherungsrecht. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist hauptsächlich im SGB VIII geregelt.. Leider ist nicht der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben, für KJHG-Verfahren ist vielmehr die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind z.B. die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Erziehungsberatung, Familienhilfe und sozialpädagogische Betreuung. Weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind die Betreuung und Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen und Pflegefamilien, die Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht sowie bei Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, die Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Zuständige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind die Jugendämter.

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Meier, Rüdiger
Brahmsallee 17, 20144 Hamburg, (040) 4146140

Rechtsanwälte Mielke Sonntag Bernzen Heggemann
Mönckebergstr. 19, 20095 Hamburg, (040) 309651-0






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