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Rechtsanwalt für Kinder- und Jugendhilferecht (Int.Schwerp.) Berlin
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Rechtsanwälte > Berlin > Rechtsanwalt für Kinder- und Jugendhilferecht (Int.Schwerp.) Berlin
Rechtsanwalt für Kinder- und Jugendhilferecht (Int.Schwerp.) Berlin:
: Trotz der Normierung im
Sozialgesetzbuch findet sich im Kinder- und Jugendhilferecht kein Sozial-
oder Sozialversicherungsrecht. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist hauptsächlich
im SGB VIII geregelt.. Leider ist nicht der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten gegeben, für KJHG-Verfahren ist vielmehr die
Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe sind z.B. die Förderung der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit, die Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur
Erziehung, Erziehungsberatung, Familienhilfe und sozialpädagogische
Betreuung. Weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind die
Betreuung und Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen und
Pflegefamilien, die Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und
Familiengericht sowie bei Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz,
die Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und
Jugendliche. Zuständige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind die
Jugendämter.
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Steiner, Meike
Müggelseedamm 125, 12587 Berlin, (030) 64092017
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