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Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht (Tät.Schwerp.) Schwarzenbek
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Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht (Tät.Schwerp.) Schwarzenbek:
: Gesetzliche Grundlage für das
Jugendstrafrecht ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das Jugendstrafrecht
ist das Sonderstrafrecht für junge Täter. Es findet Anwendung bei
Jugendlichen, also bei Menschen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch
nicht achtzehn Jahre alt sind (§ 1 JGG). Darüber hinaus kann es unter
anderem bei typischen Jugendstraftaten nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG
auch bei Heranwachsenden, also nach Vollendung des achtzehnten
Lebensjahres und vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres,
angewendet werden. Ein Kind, also eine Person, die bei der Begehung der
Tat noch unter vierzehn Jahre alt ist, ist strafrechtlich nicht
verantwortlich, § 19 StGB. Ziel des Jugendstrafrecht ist Jugendstraftaten
in erster Linie durch Erziehungsmaßnahmen zu ahnden.
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Stimper, Peter
Markt 3, 21493 Schwarzenbek, (04151) 896560
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