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Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht (Tät.Schwerp.) Berlin
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Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht (Tät.Schwerp.) Berlin:
: Gesetzliche Grundlage für das
Jugendstrafrecht ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das Jugendstrafrecht
ist das Sonderstrafrecht für junge Täter. Es findet Anwendung bei
Jugendlichen, also bei Menschen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch
nicht achtzehn Jahre alt sind (§ 1 JGG). Darüber hinaus kann es unter
anderem bei typischen Jugendstraftaten nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG
auch bei Heranwachsenden, also nach Vollendung des achtzehnten
Lebensjahres und vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres,
angewendet werden. Ein Kind, also eine Person, die bei der Begehung der
Tat noch unter vierzehn Jahre alt ist, ist strafrechtlich nicht
verantwortlich, § 19 StGB. Ziel des Jugendstrafrecht ist Jugendstraftaten
in erster Linie durch Erziehungsmaßnahmen zu ahnden.
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Arndt, Storbeck
Fritz-Reuter-Str. 5, 10827 Berlin, (030) 2351930
Biniasz, Felix R.
Berliner Str. 157, 10715 Berlin, (030) 85733940
Friedrich, Nicole und Ursus Koerner von Gustorf
Münchener Str. 16, 10779 Berlin, (030) 21232921
Mäder-Hildebrandt, Birgit
Hohenzollerndamm 112, 14199 Berlin, (030) 8957180
Odefey, Hans R.
Bundesallee 82, 12161 Berlin, (030) 8594054
Raabe, Benjamin
Yorckstr. 80, 10965 Berlin, (030) 25293336
Schierholz, Axel F.
Turmstr. 33, 10551 Berlin, (030) 39743230
Wich, Rosemarie
Dohlenstr. 32 b, 13505 Berlin, (030) 43091364
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