Rechtsanwalt für Führerscheinrecht (Int.Schwerp.) Braunschweig:
: Eine Verwaltungsbehörde kann
beschließen einen Führerschein einzuziehen, wenn sich der Inhaber nach
Ansicht der Behörde als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
erwiesen hat. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt vertreten Sie in
der Regel nicht nur in etwaigen Strafverfahren mit Führerscheinentzug
sondern darüber hinaus auch in Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtlichen
Verfahren zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
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Bunka, C.
Mittelweg 2, 38106 Braunschweig, (0531) 3881414
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