Rechtsanwalt für Franchisingrecht (Tät.Schwerp.) Bergisch Gladbach:
: Bei der Betrachtung einer
Franchise-Vereinbarung muss zuerst festgestellt werden, ob es sich ihrem
Zweck und Inhalt nach tatsächlich um Franchising handelt. Für die
Rechtssicherheit der Beteiligten ist es wichtig die Abgrenzung des
Franchising gegenüber verwandten Vertriebsformen zu klären, weil manche
Rechtsnormen bisher nur auf Franchisesysteme zutrafen.
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