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Beschreibung der Schwerpunkte
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Aktienrecht: Das deutsche Aktiengesetz regelt die Errichtung, die
Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von
Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaft auf Aktien. Das
Aktiengesetz regelt die Rechte und Pflichten der auf Aktien basierenden
Kapitalgesellschaften. Zusätzlich zum Aktiengesetz sind die Vorschriften
des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar.
Durch seine Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 399 ff. gehört
das Aktiengesetz auch zum Nebenstrafrecht. Inzwischen nehmen diese
Strafvorschriften einen gewichtigen Teil im Wirtschaftsstrafrecht
AGB-Recht: Das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGBG) soll eine unangemessene Benachteiligung der Geschäftspartner durch
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verhindern. An zweiter Stelle
ist hierbei der Verbraucherschutz als Schutzzweck zu sehen.
Aktienrecht: Das deutsche Aktiengesetz regelt die
Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und
Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaft auf
Aktien. Das Aktiengesetz regelt die Rechte und Pflichten der auf Aktien
basierenden Kapitalgesellschaften. Zusätzlich zum Aktiengesetz sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches
anwendbar. Durch seine Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 399 ff.
gehört das Aktiengesetz auch zum Nebenstrafrecht. Inzwischen nehmen diese
Strafvorschriften einen gewichtigen Teil im Wirtschaftsstrafrecht ein.
Altlastenrecht: Mit dem Problem der Bodenverunreinigungen
und -verseuchungen aller Art befasst sich dass Altlastenrecht als
spezielle Ausprägung des Umweltrechts. Eine der wichtigsten Frage für
Mandanten ist hierbei die Kostentragungspflicht für Untersuchung und ggf.
Beseitigung von Altlasten. Selbst Kosten für "geringe"
Altlastenfälle finden sich nicht selten im sechsstelligen Bereich wieder
und könne somit existenzbedrohende Auswirkungen haben. Der Umgang mit den
Altlasten selbst, der im Bundesbodenschutzgesetz sowie der zugehörigen
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung im Einzelnen geregelt ist,
bildet den zentralen Gegenstand dieses Rechtsgebietes.
Amerikanisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit amerikanischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht,
Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Anwaltliches Berufsrecht: Die einschlägigen
berufsrechtlichen Vorschriften wie der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung),
der BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) bestimmen die Ausübung der
anwaltlichen Tätigkeit. Die Honorierung anwaltlicher Tätigkeit wird
durch die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) für Mandate bis 30.
Juni 2004 und ab 1. Juli 2004 durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
geregelt.
Apothekenrecht: Internetapotheken nehmen ständig zu.
Mandanten die sich dieser neuen Materie und den -insbesondere nach Wegfall
des Versanhandelverbots zu 1.1.2004 ergebenden- neuen Möglichkeiten
widmen wollen, finden bei Rechtsanwälten mit diesem Schwerpunkt die
erforderliche Unterstützung. Unter dem Apothekenrecht sollte wir nicht
nur das Berufsrecht dieser wichtigen Berufsgruppe verstanden werden,
sondern ebenso auch das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung
sowie die besonderen standesrechtlichen Vorschriften.
Arbeitnehmerüberlassungsrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten und vertreten Ihre Mandanten zu allen Sachlagen die
das Thema Arbeitnehmerüberlassung betreffen.
Arbeitslosenrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Sie in allen Fragen und rechtlichen Problemen, die mit
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II zu tun haben. Zum Beispiel, wenn
die Agentur für Arbeit überhaupt kein Arbeitslosengeld auszahlen will
oder es aufgrund von bestehenden Sperrzeiten kürzen will, werden Sie hier
kompetent unterstützt. Gegenwärtig sind die Agenturen für Arbeit
strikten Sparzwängen unterlegen, so dass die gesetzlichen Regeln oftmals
zu eng ausgelegt werden. Leider werden auf Grund fehlender Rechtsprechung
zum SGB II auch viele gesetzliche Voraussetzungen noch uneinheitlich
gehandhabt. Daher ist es daher oft notwendig für eine endgültige Klärung
die Gerichte anzurufen. Betroffene können leider nur so Gewissheit über
ihre Rechte erlangen.
Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht in Deutschland ist durch
eine Vielzahl von Sondergesetzen geregelt. Diese bezwecken zumeist den
Schutz des von seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt abhängigen
Arbeitnehmers gegenüber dem wirtschaftlich stärkeren Arbeitgeber. Kündigungsschutzgesetz,
Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz sind nur die
bekanntesten Beispiele für die Gesetze, welche die Vorschriften des BGB für
Arbeitsverhältnisse modifizieren. Hinzu kommen noch eine Vielzahl weniger
bekannter Gesetze, sowie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und nicht
zuletzt eine umfangreiche Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte.
Architekten- und Ingenieursrecht: Ein eigenständiges
Rechtsgebiet ist das Recht der Architekten und Ingeniere. Inhaltlich ganz
unterschiedliche und weitreichende Fragestellungen werden hier umfasst:
Vertragsrecht, Honorarrecht sowie Haftungsrecht sowie Vertragsrecht. Kaum
einem anderen selbständigen Beruf als Architekten und Ingenieuren wird
die Abrechnung der eigenen Leistungen so erschwert. Ohne eine korrekte
Darstellung der anrechenbaren Kosten oder die Einordnung in die
zutreffende Honorarzone hat eine Honorarklage wenig Aussicht auf Erfolg.
Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt helfen und beraten bei der
Geltendmachung oder der Abwehr von Honoraransprüchen.
Arzneimittelrecht: Dieser Schwerpunkt behandelt zum
Beispiel die Verkehrsfähigkeit neuer Lebensmittel nebst Zusammensetzung
einschließlich der besonders bedeutsamen Abgrenzung zu Arzneimitteln.
Neben generellen arzneimittelrechtlichen Problemstellungen wird auch die
Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Verpackungen/
Packungsbeilagen behandelt. Des weiteren begleiten Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt Sie auch bei lebensmittelrechtlichen und
arzneimittelrechtlichen, behördlichen
Verfahren.
Arzthaftungsrecht: Ein Arzt haftet auf Schadensersatz
wenn einen Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung vor nimmt oder
einem Patienten bei der Behandlung einen Schaden zufügt. Eine
Einwilligung ist nicht immer erforderlich, zum Beispiel bei
Bewusstlosigkeit eines des Patienten. Bei Kunstfehler haftet der Arzt aber
immer.
Arztrecht: Das Arztrecht ist kein gesondertes Recht,
vielmehr enthalten die Zivil-, Straf-, Sozial- und Verfahrensgesetze
verstreut Vorschriften, die sich im besonderen an den Arzt richten.
Zunehmende Bedeutung erlangt für Arzt und Krankenhaus auch die Frage nach
einer zulässigen Werbung für das eigene Leistungsspektrum. Die
Regelungen des Berufsrechts, des Heilmittelwerbegesetzes und des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb greifen hier ineinander.
Ausländer- und Asylrecht: Welchen Ausländern eine
Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann bestimmt die Ausländerbehörde
mit dem Ausländergesetz. Dies kann eine Aufenthaltserlaubnis,
-bewilligung, -berechtigung oder -befugnis sein. Im Grundgesetz ist das
Asylrecht festgelegt. Weitere Einzelheiten regelt das Asylverfahrensrecht.
Ausländisches Familienrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beschäftigen sich hauptsächlich mit Scheidungsverfahren und
den mit der Trennung zusammenhängenden Fragen, wie Unterhalt, Sorge- und
Besuchsrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich,
Versorgungsausgleich, Regelung der Rechtsverhältnisse an Wohnung und
Hausrat, Schuldenregulierung, wenn diese Angelegenheit nach ausländischem
Recht zu regeln ist.
Ausländisches Recht: Realistische betrachtet kann kein
Rechtsanwalt die Rechtsordnungen aller Länder kennen. Die Ermittlung ausländischen
Sachrechts mehr noch als die Beantwortung der Frage, welches Recht
Anwendung findet, erfordert juristische Spezialkenntnisse. Daher
kooperieren Rechtsanwälte mit diesem
nicht selten verstärkt mit ausländischen Kollegen.
Ausländisches Scheidungsrecht: Hat die Prüfung eines
Sachverhaltes nach dem internationalem Privatrecht ergebe, dass ausländisches
Recht einschlägig ist, findet dieses in der Regel auch Anwendung. So kann
ein deutsches Familiengericht die Ehe von zwei Ausländern, selbst wenn
diese in Deutschland geboren sein sollten, nach ausländischem Recht
scheiden.
Außenwirtschaftsrecht: Das Außenwirtschaftsrecht regelt
als Teil des deutschen Wirtschaftsstrafrechts die strafrechtliche
Sanktionierung bei Verstößen. Auf Grund der starken Exportabhängigkeit
der deutschen Wirtschaft ist dem Außenwirtschaftsrecht besondere
Bedeutung beizumessen. Überlagert wird darüber hinaus das ehemals
ausschließlich national geregelte Außenwirtschaftsrecht zudem noch durch
das vereinheitlichte EG-Exportkontrollrecht. Dies führt
mittlerweile zu einem nur schwer durchschaubaren Nebeneinander von
Vorschriften. Auf Grund politischer Vorgaben befinden sich diese zudem in
einem ständigen Wandel.
Aussiedlerrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Sie bei Rechtsproblemen zu Sachlagen wie Ablehnung wegen
unzureichender Sprachkenntnisse, Ablehnung wegen nichtdeutscher Nationalität
im Paß, Ablehnung wegen §5 BVFG (z.B. Offiziere der Armee, der Miliz),
Anerkennung als Härtefall nach §27 Abs. 2 BVFG, Ablehnung von
Familienangehörigen nach §7 BVFG wegen fehlender deutscher
Sprachkenntnisse, Schutz vor Rücknahme von Spätaussiedlerbescheinigungen,
Kindergeld, Bundeserziehungsgeld für abgelehnte Spätaussiedlerbewerber,
etc.
Australisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit australischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht,
Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Autorecht: Wie schnell ist man heutzutage in einen
Verkehrsunfall verwickelt. Nicht selten versuchen Versicherungen hierbei
Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche durch sog. Schadensmanagement
zu mindern. Hier muss man Standhaft bleiben und die Ansprüche durchsetzen
zu können. Ebenso ist der Kauf eines PKWs auch nicht ohne Risiko. Nicht
selten wird hierbei aus einem Traumwagen ein Alptraum. Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt helfen Ihnen sich in diesem Dschungel zurechtzufinden.
Bankrecht: Das Bankrecht umfasst Genehmigung und Aufsicht
von Kreditinstituten sowie Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen
Kunden und Banken. Es regelt zum Beispiel Konten- oder Darlehensverträge
sowie die Haftung bei falscher Beratung.
Bau- und Architektenrecht: Insbesondere in Zeiten
schlechter Baukonjunktur besteht erhöhter Beratungsbedarf, der
anwaltliche Unterstützung und Beratung bereits in der Vorbereitungsphase
des Vertragsschlusses sinnvoll sein kann. An die Entwicklung von Bauverträgen
schließt sich die den tatsächlichen Bauablauf begleitende rechtliche
Beratung an. In Abstimmung mit den Mandanten werden Probleme und Fragen
des konkreten Baugeschehens, so beispielsweise zusätzliche Vergütungsansprüche,
geschuldeter Leistungsumfang oder Bauablaufstörungen, einer rechtlichen
Prüfung unterzogen und einer praxisorientierten Lösung zugeführt.
Ferner unterstützen Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt Sie auch
bei Abrechnungsproblemen und Absicherung der Vergütungsansprüche
sowie in der nachfolgenden Gewährleistungsphase. Hierbei ist es mitunter
unumgänglich (schieds-) gerichtliche Hilfe oder die Unterstützung von
Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen.
Bauordnungsrecht: Das Bauordnungsrecht betrifft bauliche
Anlagen und Gebäude an die baurechtliche Anforderungen wie etwa die
baubehördliche Erteilung einer Baugenehmigung
("Baugenehmigungsrecht") oder ein Bauanzeigeverfahren geknüpft
sind. Es regelt Sachlagen wie die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung
oder auch den Abbruch oder Abriss.
Beamtenrecht: Der Staat sowie juristische Personen des öffentlichen
Rechts benötigt natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Der Öffentlichen
Dienst nimmt diese Aufgaben wahr. Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht
eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes. Das
Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen
Verwaltungsrechts. Neben den Beamten handelt der Staat handelt auch durch
Angestellte (geregelt im BAT, Bundesangestelltentarifvertrag), Arbeiter
(geregelt in den Tarifverträgen), Richter (geregelt im Deutschen
Richtergesetz) und Soldaten
(geregelt im Soldatengesetz). Obwohl bei diesen Rechtsverhältnissen
vielfach Parallelen zum Beamtenrecht bestehen, so zählen sie jedoch nicht
dazu..
Behindertenrecht: Wie das Leben von Menschen mit
Behinderungen so ist auch das Behindertenrecht recht vielfältig. Seit
einigen Jahren verändert sich diese Materie tiefgreifend. Hier geht es um
verfassungsrechtliche, verwaltungsrechtliche, sozialrechtliche, aber auch
zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme.
Bergrecht: Häufig beraten Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt schwerpunktmäßig gewerbliche Unternehmen und
Industrieunternehmen, insbesondere hinsichtlich des Rohstoffabbaus in
Verfahren des Bergrechtes aber auch Rohstoffabbau nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz unter Einbeziehung der einschlägigen
Nebengebiete wie Baurecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht.
Bergschadensrecht: Der Untertageabbau von Steinkohle,
Erzen und Salz, sowie die Gewinnung von Braunkohle in Tieftagebauen oder
die Förderung von Erdgas und Erdöl wirken regelmäßig auf das Oberflächeneigentum
ein. Infolge der Entnahme der Gruben- und Grundwässer wird dem Boden
Feuchtigkeit entzogen, so dass u.a. die örtliche Flora und Fauna beeinträchtigt
wird. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt unterstützen Sie bei der
Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Berufshaftungsrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten überwiegend, Ärzte, Notare, Steuerberater und
Rechtsanwälte bei der Wahrnehmung diesbezüglicher Rechtsangelegenheiten.
Berufsunfähigkeits- und Erwerbminderungsrecht: Zum einen
kommt es sehr häufig vor, dass eine Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit
durch Krankheit oder Verletzungen entweder gar nicht anerkannt oder
heruntergespielt werden. Eine Ihren Erkrankungen angemessene Einstufung lässt
sich meist erst nach einigem Schriftwechsel mit den Behörden durchsetzen.
Aber auch die Versicherungsgesellschaft, bei der für diesen Fall eine
Versicherung abgeschlossen wurde, findet nicht selten die
abenteuerlichsten Begründungen, warum trotz Berufsunfähigkeit keine
Leistungen zu erbringen seien, angebliche Vorerkrankungen, angeblich
falsche Angaben im Vertrag, etc. Bei Rechtsanwälten mit diesem
Schwerpunkt erhalten Sie eine sorgfältige Prüfung Ihrer gesetzlichen wie
vertraglichen Rechte.
Berufungsverfahren: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
haben sich unter Anderem darauf spezialisiert, die Wahrnehmung der
Interessen ihrer Mandanten in Berufungsverfahren zu übernehmen.
Betäubungsmittelrecht: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG),
früher Opiumgesetz, ist ein
deutsches Bundesgesetz das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln
und Drogen regelt.
Betreuungs- und Unterbringungsrecht: Die Vorschriften des
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln die Betreuung im Alter oder bei
Krankheit. Von vielen wird dies als Einmischung des Staates empfunden.
Hierbei ist die Möglichkeit einer privatrechtlichen Bevollmächtigung zum
Zwecke der Betreuung weniger bekannt. Unterbringungsrecht ist eine
sensible und besonders schwierige Materie, deren Hauptbedeutung im
Betreuungsrecht liegt, die aber auch in anderen Bereichen zum Tragen
kommt. Hierbei sind Dinge zu berücksichtigen wie Rechtsvoraussetzungen ärztlicher
Behandlung, Verfahrensrechtliche Vorschriften für die gerichtliche
Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen, Ambulante Hilfen und Maßnahmen
nach den Unterbringungsgesetzen der Länder, Zivilrechtliche
Unterbringung, Verfahren bei zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen
Unterbringungen, Stationäre Behandlung und Rehabilitation,
Unterbringungen nach den Landesgesetzen und Maßregelvollzug, Öffentlich-rechtliche
Unterbringung nach dem Bundesseuchengesetz, Strafrechtliche und
strafprozessuale Unterbringungen, Verfahren bei strafrechtlichen und
strafprozessualen Unterbringungen.
Betriebliche Alterversorgung: Jeder Arbeitnehmer hat
einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch
Entgeltumwandlung. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil
seines Lohnes (= "Entgelt") verzichtet und dieser Teil für eine
betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Hierzu ist eine Vereinbarung
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich, hinsichtlich der
Geltendmachung dieses Anspruchs als auch in Bezug auf die verschiedenen
Durchführungswege. Die betriebliche Altersversorgung wird vom Statt durch
Gewährung von Zulagen oder durch Gewährung von Steuervorteilen im Rahmen
des Sonderabgabenabzugs gefördert.
Betriebskostenrecht: Das Betriebskostenrecht regelt die
Umlegung der Betriebskosten vom Vermieter auf die oder den Mieter. Die
betreffenden Betriebskostenarten werden in §27 der Zweiten
Berechnungsverordnung.
Betriebsverfassungsrecht: Die Rechtsbeziehungen zwischen
Arbeitgeber und den Vertretungen der Arbeitnehmer (Betriebsrat,
Personalrat), wird durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Es regelt
jedoch die einzelnen Arbeitsverträge.
Börsenrecht: Das Börsengesetz umfasst die Vorschriften
für die Errichtung einer Börse und deren Aufsicht, sowie die Haftung für
unrichtige Angaben im Emissionsprospekt (Prospekthaftung). Die Börsenzulassungsverordnung
umfasst darüber hinaus die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel.
Brauereirecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
fassen Brauereirecht nicht selten zusammen mit dem Gaststättenrecht und
beraten und vertreten Mandanten hierbei zu Rechtsfragen wie
Automatenaufstellvertrag, Bierlieferungsvertrag, Gaststättenkonzession,
Gaststättenrecht, Getränkelieferungsvertrag,
Erstellen und Überprüfen von Bierlieferungsverträgen, Erstellen und Prüfen
von Gaststättenpachtverträgen, Erstellen und Prüfen von
Veranstaltungsverträgen sowie die Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang
mit Betrieb von Gaststätten und Brauereien.
Bürgschaftsrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten und vertreten Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen,
die für ihr eigenes Unternehmen, ihren Handwerksbetrieb etc. oder für
Familienmitglieder und Freunde eine Mithaftungserklärung gegenüber einer
Bank zur Absicherung einer Verbindlichkeit abgeben möchten oder bereits
abgegeben haben.
Bußgeldsachen: Generell werden Bußgelder bei nicht so
schwerwiegenden Verstößen verhängt. Grundlage hierfür ist das
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Im juristischen Sprachgebrauch ist die
Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche
Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten. Bei gravierenderen Verstößen greift
in der Regel das Strafrecht, das meist durch den Strafrichter (daher auch:
"Kriminalstrafe") durchgesetzt wird. Der Mindestbetrag einer
Geldbuße ist 5 Euro. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis
50.000 Euro (§ 65 Abs. 5 BNatSchG), gegen juristische Personen auch Höhen
bis zu 1 Million vor. Keine Grenzen kennt das Kartellrecht, die Geldbußen
haben dort bisher Höhen bis zu 500 Millionen Euro erreicht. In jedem Fall
muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden.
Dänisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang stehen mit dänischem
Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Datenschutzrecht: Das Datenschutzrecht schützt
personenbezogene Daten vor Missbrauch durch Einsichtnahme oder Verwertung.
Es bestimmt ferner, dass die Erhebung und Einsicht von Daten zweckgebunden
sein muss. Darüber hinaus regelt es die Rechte der Betroffenen.
DDR-Recht: Um sich auf dem schwierigen Gebiet des Rechts
der ehemaligen DDR in der Gesetzgebung und Rechtsprechung der Gerichte
zurechtzufinden bedarf es genauer Kenntnisse. Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt haben daher ihren Fokus hierauf gelegt.
Deutsch-amerikanisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zu den Themen USA Recht, Leben, Arbeiten, Studieren in
den USA, Erhalt von USA Visen, der Green Card und der USA
Arbeitserlaubnis, Vollstreckung deutscher Titel in den USA, USA Firmengründungen,
Erb- und Familienrecht der USA sowie German Law for Americans.
Deutsch-brasilianisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Brasilien. Des weiteren fallen
ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher Titel
darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-englisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in England. Des weiteren fallen
ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher Titel
darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-französisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Frankreich. Des weiteren
fallen ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher
Titel darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-griechisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Griechenland. Des weiteren
fallen ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher
Titel darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-italienisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Italien. Des weiteren fallen
ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher Titel
darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-kroatisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Kroatien. Des weiteren fallen
ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher Titel
darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-niederländisches Recht: Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden. Des
weiteren fallen ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen
deutscher Titel darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und
Zivilrecht.
Deutsch-österreichisches Recht: Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Österreich. Des
weiteren fallen ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen
deutscher Titel darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und
Zivilrecht.
Deutsch-polnisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Polen. Des weiteren fallen
ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher Titel
darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-portugiesisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Portugal. Des weiteren fallen
ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher Titel
darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-spanisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Spanien. Des weiteren fallen
ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher Titel
darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-türkisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in der Türkei. Des weiteren
fallen ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher
Titel darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Deutsch-ungarisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten zum Beispiel zu Sachlagen die im Zusammenhang stehen
mit Recht, Leben, Arbeiten und Studieren in Ungarn. Des weiteren fallen
ebenso in diesem Zusammenhang stehende Vollstreckungen deutscher Titel
darunter sowie lokales Immobilienrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Domainrecht: Die Rechtssprechung für Domainrecht ist
nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus
unterschiedlichen Rechtsbereichen zusammen. Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt befassen sich in der Regel Namensrecht, markenterecht und
Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit Internetdomänen.
E-Business-Recht: Der häufig verwendete Begriff des
Internet- Online- und E-Commerce-Recht erweckt den Eindruck, für das
Internet und E-Commerce gelte ein besonderes Recht. Dies ist aber nicht
der Fall. E-Commerce ist aus
rechtlicher Sicht eine Form des Versandhandels, der sich der
elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere e-mail und Internet,
bedient. Eine Vielzahl der Probleme des E-Commerce sind daher schon aus
anderen Vertriebsformen, wie Versandhandel, Telefonvertrieb etc. bekannt
und können - unverändert oder abgewandelt - für die Rechtsfragen des
E-Commerce übernommen werden.
EDV-Recht: Der häufig verwendete Begriff des Internet-
Online- und E-Commerce-Recht erweckt den Eindruck, für das Internet und
E-Commerce gelte ein besonderes Recht. Dies ist aber nicht der Fall. E-Commerce ist aus rechtlicher Sicht eine Form des
Versandhandels, der sich der elektronischen Kommunikationsmittel,
insbesondere e-mail und Internet, bedient. Eine Vielzahl der Probleme des
E-Commerce sind daher schon aus anderen Vertriebsformen, wie
Versandhandel, Telefonvertrieb etc. bekannt und können - unverändert
oder abgewandelt - für die Rechtsfragen des E-Commerce übernommen
werden.
EDV-Strafrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten und vertreten Mandaten in Strafangelegenheiten die im Zusammenhang
stehen mit Computerdelikten wie Computerbetrug, Computersabotage,
"Hacken", Ausspähen von Daten etc..
Energierecht: Hier beraten Rechtsanwälte nicht selten
Klienten im Energie- und Wasserrecht, sowohl im Produktions- als auch im
Vertriebssektor. Darüber hinaus verfügen sie meist über Erfahrungen im
Bereich natürlicher Ressourcen sowie dem Zugangsrecht zu wesentlichen
Infrastrukturen. Dienstleistungen umfassen häufig neben den
vertragsrechtlichen Aspekten auch die Privatisierung von öffentlichen
Diensten und Werken im Zusammenhang mit der aktuellen Liberalisierung der
bisher dem Staatsmonopol vorbehaltenen Märkte.
Englisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang stehen mit
englischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und
Arbeitsrecht.
Enteignungsrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten und vertreten Mandanten in Sachlagen zum Thema Enteignungen. Diese
stehen nicht selten in Zusammenhang mit Bauvorhaben.
Erbrecht: Wer gesetzlicher Erbe ist und wer einen
Pflichtteilsanspruch hat, regelt das Erbrecht. Außerdem bestimmt es die Möglichkeit
das Erbe durch Erbverträge, Auflagen, Vermächtnisse und Testamente
aufzuteilen.
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht: Schenkungen und
Erbschaften werden besteuert. Wer wie viel Steuern zahlen muss wird durch
dieses Gesetz bestimmt. Je näher der Verwandtschaftsgrad ist, desto
niedriger ist auch die Besteuerung.
Erschließungsrecht: Das Baugesetzbuch regelt die
Erschließung von Bauland durch die Gemeinden. Hierfür werden von den
Gemeinden Erschließungsbeiträge erhoben.
Europäische Menschenrechtskonvention: Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt beraten und vertraten Mandanten bei Rechtsfragen und
Sachlagen die sich auf die Europäischen Konvention der Menschenrechte
beziehen, wie zum Beispiel Ehe- und Familienangelegenheiten.
Europäisches Arbeitsrecht: Die zunehmende Globalisierung
des Arbeitsmarktes führt immer häufig dazu, dass Arbeitnehmer ihren
Beruf im Ausland ausüben. Da in diesem Zusammenhang spezielle
Rechtsbedingungen berücksichtigt werden müssen, ist es ratsam Rechtsanwälte
mit diesem Schwerpunkt vorher zu konsultieren.
Europäisches Erbrecht: Immer häufiger wird auch im
Ausland Eigentum erworben welches im Erbfall besonderen Gesetzten
unterworfen werden kann. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt beraten und
vertreten Sie bei solchen Fragen und Problemen.
Europarecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
befassen sich mit dem Europarecht, welches
im engeren Sinne das Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG und
Euratom, bis 2002 auch der EGKS) und das Recht der Europäischen Union
bezeichnet. Es besteht aus verschiedenen Verträgen, Richtlinien und
Verordnungen, die in den zahlreichen Gremien und Organen (Rat, Kommission,
Parlament) erlassen werden. Im weiteren Sinne wird auch das Recht der
anderen europäischen Organisationen wie WEU, Europarat, OECD und OSZE in
das Europarecht einbezogen.
Existenzgründungsrecht: Die Umsetzung einer sehr guten
Idee eines Existenzgründers scheitert vielfach daran, dass die rechtliche
Beratung erst bei der Frage der Schadensminderung und nicht zu Beginn, bei
der Frage der Verhinderung einsetzt. Daher ist es ratsam vorher Rechtsanwälte
mit diesem Schwerpunkt zuu konsultieren.
Familienmediation: Familienmediation ermöglicht ein
faires Auseinandergehen bei einer Trennung. Dies hat für Sie und Ihre
Kinder erhebliche Vorteile.Im Falle einer Trennung oder Scheidung müssen
Dinge geregelt werden wie elterliche Sorge und Betreuung der Kinder,
Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, etc.. Sie können grundsätzlich
Vereinbarungen für alle Scheidungsfolgen in der Mediation treffen. Diese
sind, bis auf wenige Ausnahmen, rechtsverbindlich. Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt helfen Ihnen somit Kosten und Nerven zu sparen.
Familienrecht: Die Rechtsbeziehungen innerhalb der
Familie bestimmt das Ehe- und Familienrecht. Zum Beispiel regelt es
Scheidungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie das Unterhaltsrecht von
Kindern und Eltern. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft
ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Das
Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts.
Finanzdienstleistungsrecht: Der Kapitalmarkt boomt in
Deutschland.. Private Finanzdienstleistungsunternehmen überschwemmen den
Markt mit "attraktiven" Anlage- und
Finanzdienstleistungsangeboten. Festzustellen ob das jeweilige Angebot
bzw. das anbietende Unternehmen seriös ist fällt oft sehr schwer?
Handelt mein Partner entsprechend den Vorgaben des neuen deutschen
Kapitalanlagerechts? Entsprechen die verwendeten Prospekte und die
verlangten Gebühren den gesetzlichen Vorgaben? Kann ich gegebenenfalls
meine Anlage zurückfordern, falls ich einen Totalverlust oder einen
Teilverlust erlitten habe? Qualifizierte anwaltliche Beratung im Vorfeld
und gegebenenfalls entschlossenes Handeln durch den Anwalt kann hier den
Verbraucher vor erheblichen Verlusten schützen.
Finanzierungsrecht: Immer mehr gewinnt der Bereich Asset
Finance an Bedeutung. Hierzu zählen Securitisation, Factoring und
Leasing. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt beraten und vertreten Sie
unter Anderem zu Sachlagen wie Sale-and-Lease-Back, Back-to-Back oder Veräußerungs-Transaktionen
von Vermögenswerten aller Art. Die Bandbreite der Expertise reicht nicht
selten von klassischen Factoring-Transaktionen bis hin zu komplexen Veräußerungen
notleidender Kredit-portfolios (Non-Performing Loans, NPL).
Firmenberatung (Wirtschaftsrecht) : Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt haben sich häufig auf die
wirtschaftsrechtliche Beratung von insbesondere mittelständischen
Unternehmen (Einzelkaufleuten und Handelsgesellschaften) spezialisiert.
Die Tätigkeit umfasst Beratung und Vertretung außerhalb prozessualer
Verfahren sowie Fragen hinsichtlich des Handels- und Gesellschaftsrechts
und des Erbrechts. Grundsätzlich stellt sich die Firmenberatung so dar,
dass eine Beratung erfolgt in der Gründungsphase eines Unternehmens, in
der Phase, in der das Unternehmen expandiert und schließlich anlässlich
der Beendigung der Unternehmertätigkeit, d. h. betreffend der Auflösung
und der Liquidation des Unternehmens.
Forderungsbeitreibungsrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten und vertreten Sie zum Beispiel zu Sachlagen wie außergerichtliche
Zahlungsaufforderung und Mahnung von Schuldnern, Einleitung gerichtlicher
Verfahren zur schnellen Durchsetzung von Forderungen, Rasche und
erfolgreiche Zwangsvollstreckung, Abwendung unberechtigter Forderungen und
Vollstreckungsmaßnahmen sowie Forderungsmanagement.
Forderungseinzug: Rechts haben und Recht bekommen sind
zweierlei Dinge. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt helfen Ihnen Ihre
Forderungen schnell und zielstrebig zu realisieren.
Franchisingrecht: Bei der Betrachtung einer
Franchise-Vereinbarung muss zuerst festgestellt werden, ob es sich ihrem
Zweck und Inhalt nach tatsächlich um Franchising handelt. Für die
Rechtssicherheit der Beteiligten ist es wichtig die Abgrenzung des
Franchising gegenüber verwandten Vertriebsformen zu klären, weil manche
Rechtsnormen bisher nur auf Franchisesysteme zutrafen.
Französisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit französischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht,
Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Führerscheinrecht: Eine Verwaltungsbehörde kann
beschließen einen Führerschein einzuziehen, wenn sich der Inhaber nach
Ansicht der Behörde als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
erwiesen hat. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt vertreten Sie in
der Regel nicht nur in etwaigen Strafverfahren mit Führerscheinentzug
sondern darüber hinaus auch in Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtlichen
Verfahren zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Gaststättenrecht: Das Gaststättenrecht basiert auf dem
Gaststättengesetz und regelt insbesondere die Voraussetzungen für die
Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, Konzession. Es
behandelt den Umfang der Erlaubnis sowie die Auflagen und die Versagungsgründe.
Gemeinnützigkeitsrecht: In diesem Schwerpunkt ist vieles
klärungsbedürftig. Hier werden Sachlagen behandelt wie zum Beispiel die
neuere Rechtsprechung und Erlasslage zur Verpachtung von
Veranstaltungsrechten, zur treuhänderischen Mittelvergabe im Auftrage der
öffentlichen Hand, Angemessenheit von Werbe- und Verwaltungskosten,
Mittelausstattung gewerblicher Tochtergesellschaften, Haftung von Vorständen
für Steuerschulden sowie zu Benefizveranstaltungen, Aufwandspauschalen für
Vorstandsmitglieder, Satzungmängeln, Grundsteuerbefeiungen und zum
Wettbewerbsrecht. Auch verfahrensrechtliche Fragen, wie die kurzfristige
gerichtliche Klärung des Spendenbescheinigungsrechts und der Zugriff der
Finanzverwaltung auf die EDV-Buchführungen der Vereine umfasst dieses
weitreichende Gebiet.
Genossenschaftsrecht: Das Genossenschaftsrecht regelt den
freiwilligen Zusammenschluss von Personen zu einem Unternehmen. Diese
Genossenschaft gehört diesen Personen und wird demokratisch geleitet.
Allgemeines Ziel von Genossenschaften ist, gemeinsame wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Bedürfnisse zu befriedigen.
Gesellschaftsrecht: Das Gesellschaftsrecht ist kein
einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis
von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern
nicht in einem speziellen Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
Gewaltschutzrecht: Da Gewaltschutzrecht geht auf einen
Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
zurück und ist als Teil eines psychosozialen und rechtlichen
Interventionskonzeptes zu verstehen. Opfer von Nachstellungen (stalking)
und Gewalt können nunmehr in einem zivilrechtlichen Verfahren aufgrund
einer klaren gesetzlichen Grundlage Belästigungs-, Betretungs-, Kontakt-,
Aufenthalts-, Näherungsverbote und - wenn zuvor ein gemeinsamer Haushalt
geführt wurde - eine Wohnungsüberlassung erwirken.
Gewerbemietrecht: Im Gewerberaummietrecht werden, anders
als im Wohnraummietrecht, regelmäßig langfristige Mietverträge
geschlossen, von denen sich der Gewerbemieter in der Regel nicht einseitig
wieder vorzeitig lösen kann. Der Mieter bleibt bis zum Ablauf des
gewerblichen Mietvertrages an die vereinbarte Miete gebunden. Dies führt
oft zu Schwierigkeiten, wenn auf Grund ausbleibender Umsätze der Betreib
verlagert werden soll.
Gewerberecht: Das Gewerberecht dient vor allem der
Gefahrenabwehr, ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts und ist zugleich
Begrenzung der Gewerbefreiheit, einem der ältesten bürgerlichen Rechte
im modernen Staat. Das Gewerberecht stellt besondere Anforderungen an den
Gewerbetreibenden. Dieser ist in der Regel verpflichtet Mitglied in einer
Zwangsvereinigung zu werden, wie zum Beispiel der Industrie- und
Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftskammer. Darüber hinaus stellt
es aber auch besondere Anforderungen im Rahmen der "Zuverlässigkeit"
an den Gewerbetreibenden.
Gewerblicher Rechtsschutz: Der gewerbliche Schutzrecht
umfasst das Geistige Eigentum und regelt somit das
Exklusivrecht an immateriellen Gegenständen wie Ideen, Informationen und
Werken. Hierbei werden Verbote bezüglich Verwendung, Kopien, Nachahmung
den "Gütern" auferlegt. Der Rechtinhaber kann die Nutzung per
Lizenz anderen gestatten. Diese Rechte oder sich daraus ergebende Rechte,
die teilweise durch Gesetze und internationale Abkommen geschützt sind,
werden in der Regel lizenziert, manchmal auch auf andere Weise
weitergegeben, was den Vorgängen Veräußerung, Vermietung entspricht.
Typischerweise unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der
Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrecht für urheberrechtlich geschützte
Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen
betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das
Grundrecht der Informationsfreiheit
GmbH-Recht: Das GmbH-Recht regelt Rechte und Pflichten
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Eine GmbH kann
Eigentum erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden. Die GmbH ist
eine juristische Person, an der sich natürliche oder andere juristische
Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Die GmbH gilt als
Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Für die
Verbindlichkeiten der GmbH haftet den Gläubigern nur das Vermögen der
GmbH, nicht das Vermögen der Gesellschafter.
Griechisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen
die im Zusammenhang stehen mit griechischem Recht wie z.B.
Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Grundstücks- und Immobilienrecht: Sowohl bei dem Erwerb
oder der Veräußerung von Immobilien und Grundstücksvorhaben können
eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, die außergerichtlich
oder auch gerichtlich geklärt werden müssen.
Haftungs- und Gefährdungsrecht: Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt beraten und vertreten Mandanten häufig bei der Abwehr
und/oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Handelsrecht: Das Handelsrecht regelt die Rechte und
Pflichten des Kaufmanns. Wer Kaufmann ist bestimmt das Handelsgesetzbuch.
Handelsvertreter- und Außendienstrecht: In Zeiten sich
ändernder Vertriebsformen gewinnt das Handelsvertreter- und Außendienstrecht
zunehmende Bedeutung. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt vertreten
nicht selten namhafte national sowie international tätige
Handelsgesellschaften und beraten diese bei der Gestaltung von Kauf-,
Lizenz-, Leasing- und sonstigen Verträgen aus dem Bereich des
Handelsrechts. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung von Allgemeinen
Einkaufs- und Verkaufsbedingungen.
Handwerksrecht: Was ist ein zulassungspflichtiges
Handwerk? Welche Tätigkeiten zählen nicht zum Handwerk? Kann ich auch
ohne Meister handwerksmäßig tätig werden? Beratung und Antworten zu
diesen Fragen liefern Ihnen Rachtsanwälte mit diesem Schwerpunkt.
Heimrecht: Die besonderen Probleme der stationären und
ambulanten Pflegeeinrichtungen (SGB V, SGB XI, BSHG etc.) und die sich
hieraus ergebenden Fragen - z.B. im Arbeits- oder Schadensersatzrecht -
bilden einen weiteren Schwerpunkt, mit dem sich diese Rechtsanwälte
branchenorientiert beschäftigen.
Höferecht: Die Höfeordnung (HöfeO) gilt in Hamburg,
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Durch die Höfeordnung
wird das Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch im Rahmen ihres
Geltungsbereiches verdrängt. Die HöfeO will die Zersplitterung von
landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Besitzungen verhindern,
indem sie eine Sondererbfolge für die ihr unterliegenden Höfe anordnet.
Immobilienkapitalanlagerecht: Eine Immobilie ist eine
nicht bewegliche Sache, z.B. ein Grundstück und/oder ein Gebäude. Wegen
dieser "Unbeweglichkeit" unterliegen Immobilien hinsichtlich
Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als
bewegliche Güter. So erfordern Kauf und Eigentumsübertragung eines
Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell
beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung genannt) und
einen entsprechenden Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Industrieanlagenrecht: Industrieanlagen befinden sich
zunehmend in einem Spannungsfeld zwischen Umwelt- und wirtschaftlichen
Interessen. Im Besonderen spielt der Emissionshandel sowie die damit
verbunden Risiken für den Anlagenbetreibe hier keine unwesentliche Rolle.
Informatikrecht: Von Rechtsanwälten mit diesem
Schwerpunkt erfahren Sie zum Beispiel wie man bei Informatikprojekten
juristische Aspekte mitberücksichtigt, Datenbestände sicherstellt,
IT-Verträge abschließt, Software-Entwicklungen schützt und
datenschutzgerechten E-Commerce betreibt. Darüber hinaus sind Themen wie
Urheberrecht, Konsumentenschutz, Datenschutz und Online-Marketing
ebenfalls von Bedeutung.
Inkassorecht: Zunehmend werden für private und
gewerbliche Gläubiger nicht bezahlten Rechnungen zu einem Problem. Eine
schlechte Zahlungsmoral und die damit verbundene Überschreitung von
Zahlungsfristen ist inzwischen leider zur gängigen Praxis geworden. Für
kleinere und mittlere Firmen, aber auch für Privatpersonen bedeutet dies
nicht selten wirtschaftliche Nöte und führt nicht selten zu
existenzbedrohenden Situationen. Die Einziehung von Forderungen wird nun
schnellsten nötig. Taktisches Geschick, der richtige Ton sowie schnelles
Handeln sind hier gefragt. Darüber hinaus ist die Rechtslage nicht
unkompliziert. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt können hierbei
Abhilfe schaffen.
Insolvenzrecht: Wie bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
von Personen und Firmen die Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden
regelt die Insolvenzordnung, ehemals Konkursordnung.
Internationales Erbrecht: Aufgrund der zunehmenden
Internationalisierung auch im privaten Leben gewinnen länderübergreifende,
erbrechtliche Regelungen immer mehr an Bedeutung. Das Internationale
Erbrecht bestimmt, welche von mehreren nebeneinander bestehenden
Rechtsverordnungen zur Anwendung kommen soll.
Internationales Familienrecht: Aufgrund der stetig
steigenden Mobilität der Menschen sowie der teilweise hektischen
Gesestzgebungsaktivitäten der Europäischen Gemeinschaften im
Internationalen Zuständigkeits- und Anerkennungsrecht in Familiensachen
wird dieser Fachbereich in Zukunft immer bedeutender werden.
Internationales Grundstücksrecht: Ob beim Verkauf oder
Kauf von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen auf internationalem
Parkett, hier werden Sie beraten und vertreten.
Internationales Handelsrecht: In der Geschäftswelt der
Unternehmen stellt der Kaufvertrag einen wesentlichen Bestandteil dar,
wobei im internationalen Geschäft Verträge unterschiedliche Merkmale
aufweisen. Bezüglich Beweglichkeit des Gegenstandes, Liefergegenstand und
spezifischen Eigenschaften des Liefergegenstandes, Ort des
Vertragsschlusses gibt es unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen,
die für Vertrag und Abwicklung im internationalen Geschäft berücksichtigt
werden müssen.
Internationales Privatrecht: Welches nationale Recht bei
grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen angewendet werden soll regelt das
Internationale Privatrecht.
Internationales Recht: Dieser Schwerpunkt ist recht groß
und kann Rechtsgebiete umfassen wie das Völkerrecht, das Kollisionsrecht
sowie die mit internationalen Bezügen befassten Bereiche des
Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts.
Internationales Steuerrecht: Dieser Schwerpunkt umfasst
die Steuerliche Behandlung von Sachverhalten mit Auslands- oder Ausländerberührung.
Internationales Vertragsrecht: Durch den Anstieg grenzübergreifender
Verträge bei der zunehmenden Globalisierung muss diesem Schwerpunkt zukünftig
immer mehr Bedeutung beigemessen werden. Obwohl die Vertragspartner selbst
bestimmen können, welches Recht zur Anwendung kommen soll, stellt die
Rechtswahl selbst dabei einen eigenen Vertrag dar, dessen Wirksamkeit
losgelöst vom restlichen Vertrag betrachtet werden muss.
Internationales Wirtschaftsrecht: Dieser Schwerpunkt
beschäftigt sich mit Fragen aus allen Bereichen des europäischen und
internationalen Wirtschaftsrechts und liegen z.B. im Allgemeinen
Wirtschaftsrecht, Kartell- und Lauterkeitsrecht, Unternehmens-,
Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrecht, Immaterialgüterrecht sowie
im Wirtschaftsvölkerrecht unter besonderer Berücksichtigung der WTO.
Internetrecht, EDV-Recht, E-Business-Recht: Der häufig
verwendete Begriff des Internet- Online- und E-Commerce-Recht erweckt den
Eindruck, für das Internet und E-Commerce gelte ein besonderes Recht.
Dies ist aber nicht der Fall. E-Commerce
ist aus rechtlicher Sicht eine Form des Versandhandels, der sich der
elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere e-mail und Internet,
bedient. Eine Vielzahl der Probleme des E-Commerce sind daher schon aus
anderen Vertriebsformen, wie Versandhandel, Telefonvertrieb etc. bekannt
und können - unverändert oder abgewandelt - für die Rechtsfragen des
E-Commerce übernommen werden.
Internetstrafrecht: Der häufig verwendete Begriff des
Internet- Online- und E-Commerce-Recht erweckt den Eindruck, für das
Internet und E-Commerce gelte ein besonderes Recht. Dies ist aber nicht
der Fall. E-Commerce ist aus
rechtlicher Sicht eine Form des Versandhandels, der sich der
elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere e-mail und Internet,
bedient. Eine Vielzahl der Probleme des E-Commerce sind daher schon aus
anderen Vertriebsformen, wie Versandhandel, Telefonvertrieb etc. bekannt
und können - unverändert oder abgewandelt - für die Rechtsfragen des
E-Commerce übernommen werden.
Internetversteigerungsrecht: Da elektronische Marktplätze
wie eBay einen immens großen Zulauf haben, finden daher dort auch
zunehmend Rechtsverletzungen statt. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten sie als Käufer oder Verkäufer bei Internetauktionen.
Italienisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit italienischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht,
Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Jagdrecht: Bei dem Schwerpunkt Jagdrecht und Waffenrecht
handelt es sich in der Regel um Angelegenheiten gegenüber den zuständigen
Sicherheitsbehörden, aber auch um abhängige Ordnungswidrigkeiten und
Strafverfahren. Es geht meistens um den behördlich angeordneten Entzug
einer jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnis, in der Regel verbunden mit
der Anordnung, die im Besitz des Mandanten befindlichen Waffen unbrauchbar
zu machen oder den Sicherheitsbehörden zur Verwahrung zu überlassen.
Jugendstrafrecht: Gesetzliche Grundlage für das
Jugendstrafrecht ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das Jugendstrafrecht
ist das Sonderstrafrecht für junge Täter. Es findet Anwendung bei
Jugendlichen, also bei Menschen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch
nicht achtzehn Jahre alt sind (§ 1 JGG). Darüber hinaus kann es unter
anderem bei typischen Jugendstraftaten nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG
auch bei Heranwachsenden, also nach Vollendung des achtzehnten
Lebensjahres und vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres,
angewendet werden. Ein Kind, also eine Person, die bei der Begehung der
Tat noch unter vierzehn Jahre alt ist, ist strafrechtlich nicht
verantwortlich, § 19 StGB. Ziel des Jugendstrafrecht ist Jugendstraftaten
in erster Linie durch Erziehungsmaßnahmen zu ahnden.
Kapitalanlagenrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt vertreten nicht selten ausschließlich Kapitalanlagegeschädigte
und keine Kapitalanlagevermittler, Banken oder Emittenten von Kapital.
Durch die vom BGH entwickelten Rechtsgrundsätze ist seit Jahren die Möglichkeit
gegeben, Kapitalanlagegeschädigten zu helfen. Eine Einzelfallprüfung ist
in jedem Fall erforderlich. Als Kapitalanlagen, die überprüft werden könne
gelten u.a. Eigentumswohnungen zur Vermietung zur Erzielung eines
Steuerspareffekts, atypisch stille Unternehmensbeteiligungen,
Leasingfonds, geschlossene Immobilienfonds, Warenterminoptionsgeschäfte/Futures,
Kreditgeschäfte in Kombination mit Aktien-/Fondsanlagen, Anlagen mit
Fremdwährungsberührung.
Kartellrecht: Wie die EU-Kommission agiert jetzt auch das
Bundeskartellamt. Kartelle sollen künftig mit einem Maßnahmenkatalog bekämpft
werden, der aus mehreren Elementen besteht. Eine eigens geschaffene
Abteilung soll Kartelle u. Preisabsprachen aufdecken, flankiert von einer
Kronzeugenregelung mit Straffreiheit oder -minderung für reuige
Kartellmitglieder. Für die anderen werden die Bußgelder schmerzhaft erhöht.
Kassenarztrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Ihre Mandanten in der Regel zu Rechtsfragen von Ärztinnen/Ärzten,
unabhängig davon, ob sie in der Phase der Praxisgründung, Übernahme
einer Praxis, bereits niedergelassen oder ermächtigt oder am Ende ihrer
beruflichen Tätigkeit sind, sowie Chefärzte im Bereich der
Vertragsgestaltung.
Kaufvertragsrecht: Mit dem Kaufvertragsrecht kommen wohl
die meisten Menschen in Berührung. Daher entstehen hier auch die meisten
Fragen und Probleme, die einen Nicht-Juristen schlichtweg überfordern.
Hinzu kommt, dass falsche Auffassungen zu den Rechten des Käufers
kursieren und dass sich der Käufer allzu oft auf (unrichtige) Aussagen
des Verkäufers verlässt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB sind Rechte und
Pflichten von Käufer und Verkäufer im Wesentlichen geregelt. Probleme
tauchen jedoch häufig auf, wenn der Käufer der Meinung ist, die von ihm
erworbene Sache sei nicht in Ordnung. Streitpunkt ist in diesen Fällen
meist die Definition von "mangelhaft". Was genau aber sind
Rechts- oder Sachmängel? Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt helfen
Ihnen genau dies zu klären.
Kinder- und Jugendhilferecht: Trotz der Normierung im
Sozialgesetzbuch findet sich im Kinder- und Jugendhilferecht kein Sozial-
oder Sozialversicherungsrecht. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist hauptsächlich
im SGB VIII geregelt.. Leider ist nicht der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten gegeben, für KJHG-Verfahren ist vielmehr die
Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe sind z.B. die Förderung der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit, die Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur
Erziehung, Erziehungsberatung, Familienhilfe und sozialpädagogische
Betreuung. Weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind die
Betreuung und Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen und
Pflegefamilien, die Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und
Familiengericht sowie bei Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz,
die Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und
Jugendliche. Zuständige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind die
Jugendämter.
Kinder- und Jugendrecht: Gesetzliche Grundlage für das
Jugendstrafrecht ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das Jugendstrafrecht
ist das Sonderstrafrecht für junge Täter. Es findet Anwendung bei
Jugendlichen, also bei Menschen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch
nicht achtzehn Jahre alt sind (§ 1 JGG). Darüber hinaus kann es unter
anderem bei typischen Jugendstraftaten nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG
auch bei Heranwachsenden, also nach Vollendung des achtzehnten
Lebensjahres und vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres,
angewendet werden. Ein Kind, also eine Person, die bei der Begehung der
Tat noch unter vierzehn Jahre alt ist, ist strafrechtlich nicht
verantwortlich, § 19 StGB. Ziel des Jugendstrafrecht ist Jugendstraftaten
in erster Linie durch Erziehungsmaßnahmen zu ahnden.
Kindschaftsrecht: Einen erheblichen Teil der anwaltlichen
Vertretung und Beratung aus dem Bereich des Familienrechtes nimmt das
Sorge- und Umgangsrecht sowie auch das Kindschaftsrecht ein. In Verfahren
der elterlichen Sorge begehrt ein Elternteil meistens die alleinige
elterliche Sorge des oder der gemeinsamen Kinder bei Trennung und auch bei
Scheidung. In Verfahren der Regelung des Umganges soll eine Festlegung der
gemeinsamen Zeit des Elternteils mit den gemeinsamen Kindern erfolgen, in
welchem Haushalt die Kinder nicht dauerhaft leben. Hier werden die
entsprechenden Anträge formuliert und bei Gericht eingereicht. Eine
Zusammenarbeit mit den Jugendämtern erfolgt im Interesse und zum Wohl der
Kinder. Diese stehen bei den o.g. Verfahren immer im Vordergrund. Das zuständige
Gericht trifft immer nur eine Entscheidung zugunsten der betroffenen
Kinder. Ab einem bestimmten Alter der Kinder, durch gesetzliche
Vorschriften immer bei Kindern über 14 Jahre, aber auch schon früher,
werden die Kinder nach Ihren Wünschen und Vorstellungen von den zuständigen
Mitarbeitern des Jugendamtes und auch der Richter befragt. Diese bilden
die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung.
Kirchenrecht: Kirchenrecht ist vom Staat unabhängiges
und durch Kirchen erlassenes Recht und dient der Regelung eigener
Angelegenheiten. Der Staat erkennt das Recht im Rahmen des staatlichen
Rechts an. Auch im kirchlichen Arbeitsrecht sind die Normen des
allgemeinen staatlichen Arbeitsrechts unter Beachtung der kirchlichen
Regeln auszulegen und anzuwenden. Gesteigerte Loyalitätspflichten gelten
z.B. für kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darüber hinaus
haben die Kirchen zum Teil eigene Spezialgesetzliche Regelungen getroffen.
Sie ergänzen das staatliche Arbeitsrecht. Als Beispiel sind hier das
Pfarrdienstgesetz, das Kirchenbeamtengesetz oder die
Mitarbeitervertretungsordnung zu nennen. Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt haben in der Regel einen starken und langjährigen Bezug zur
Kirche.
Kommunalabgabenrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten in Rechtfragen zu Kalkulation und
Veranlagung von Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträgen, Abrechnung und
Veranlagung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen, Kalkulation
von Fremdenverkehrsbeiträgen, Berechnung Abwasser- und Wassergebühren,
Einführung einer separaten Niederschlagswassergebühr, Kommunale Steuern
(Gewerbe-, Grund-, Zweitwohnungs-, Vergnügungssteuer), Verträge (z. B.
Erschließungsverträge, städtebaulicher Vertrag), etc.
Kommunalrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten in der Regel zu allen Fragen des Kommunalverfassungsrechts und der
Selbstverwaltung. Hier finden sie Lösungen bei Rechtsprobleme der
Verwaltung öffentlicher Einrichtungen sowie im Kommunalabgabenrecht
einschließlich aller Fragen, die im Zusammenhang mit Erschließungs- und
Ausbaubeiträgen, Sielbeiträgen und kommunalen Gebühren aller Art
auftreten. Ferner finden Sie
Unterstützung bei der Privatisierung von Eigenbetrieben sowie der
Erarbeitung von Satzungen und Bauleitplänen. Ferner erhalten Sie Ratschläge
zu Fragen der Kommunalpolitik, wie rechtlichen Problemen bei der Ausübung
von Mandaten oder beim Umgang mit Bürgerbegehren und Bürgerinitiativen.
Konzernrecht: Das Konzernrecht regelt u.a. Sachlagen wie
die Beziehung der Tochtergesellschaften zu ihrer Muttergesellschaft, z.B.
in Bezug auf die Haftung, bei der Verwendung von Gewinnen der
Tochtergesellschaft, bei der Gründung von Tochterunternehmen, etc.
Kraftfahrzeugrecht: Wie schnell ist man heutzutage in
einen Verkehrsunfall verwickelt. Nicht selten versuchen Versicherungen
hierbei Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche durch sog.
Schadensmanagement zu mindern. Hier muss man Standhaft bleiben und die
Ansprüche durchsetzen zu können. Ebenso ist der Kauf eines PKWs auch
nicht ohne Risiko. Nicht selten wird hierbei aus einem Traumwagen ein
Alptraum. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt helfen Ihnen sich in
diesem Dschungel zurechtzufinden.
Krankenhausrecht: Das Krankenhausrecht berührt diverse
Rechtsgebiete, die sich alle mit der Frage des Betriebes von Krankenhäusern
befassen. Die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen im
Gesundheitswesen, insbesondere der anhaltende bzw. zunehmende Kostendruck
führt dazu, dass Krankenhäuser sich dem Wettbewerb stellen und häufig
Entscheidungen treffen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Hierzu
bedarf es nicht selten einer sehr speziellen Rechtsberatung.
Krankenhausversicherungsrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu Rechtsfällen aus dem Leistungs- und
Beitragsrecht. Unter Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen
fallen z.B. Krankheitsverhütung, Früherkennung, Behandlung bei
Krankheiten sowie Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Bezüglich des
Beitragsrechts können z.B. Probleme bei der Höhe oder bei einer möglichen
Befreiung entstehen.
Kreditrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten meist bei der Klärung kreditrechtlicher oder
kreditsicherungsrechtlicher Fragen.
Koratisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang stehen mit
kroatischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und
Arbeitsrecht.
Kündigungsschutzrecht: Nach dem Kündigungsschutzgesetz,
das in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten gilt, sind Kündigungen
unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt sind, d.h. nicht durch das
Verhalten des Arbeitnehmers oder betriebliche Gründe gedeckt sind. Bei
betriebsbedingten Kündigungen muss eine soziale Auswahl nach Dauer der
Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer
vorgenommen werden.
Künstlervertragsrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten in der Regel zu Rechtsproblemen bei Künstlerverträgen,
Konzertverträge, Gastspielverträge, Agenturverträge und Managementverträge.
Kunstrecht: Kunstrecht bedeutet meist die rechtliche
Betreuung von Privatpersonen oder im Kunstbereich tätiger Unternehmen.
Dies können sein, Fotografen, Filmschaffende, Musiker, Maler, und
Schauspieler, aber ebenso Kunsthändler, Auktionshäuser, Galerien,
Museen, Kunstsammler, Investoren, Theater, staatliche oder kirchliche
Stellen und Sachverständige. Hierbei ist es wichtig, die Anliegen aller
Beteiligten zu verstehen. Zum Einen diejenigen die Kreativität Zeit und
Raum brauchen, oder zum Anderen diejenigen die im Zusammenhang mit Kunst
wirtschaftliche Interessen verfolgen.
Land- und Forstwirtschaftsrecht: Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt beraten Mandanten wie Gebietsgenossenschaften und
Grundstückseigentümer zu Sachlagen wie Vergabe von Subventionen
(vorwiegend aus dem EU-Bereich) aber auch Schadensabwicklungen im Falle
von Grundstücksschädigungen. Ferner werden Mandanten bei der Einholung
von landwirtschafts-, bau- und raumordnungsrechtlichen Genehmigungen
unterstützt. Darüber hinaus wird auch Hilfe bei Sachgebieten wie
Holznutzungsrecht, Waldweiderecht, Wegerecht, Ablösung von Forstrechten
oder der Gestaltung von Pacht- und Nutzungsverträgen angeboten.
Leasingrecht: Leider ist Leasing immer noch nicht
gesetzlich geregelt. Hierbei ist den wenigsten Anwälten bewusst, wie
facettenreich Leasingrecht mit seinen unterschiedlichen vertraglichen
Gestaltungen ist, obwohl Leasing auch in Anwaltskanzleien weit verbreitet
ist. Darüber hinaus ist das Leasingrecht geprägt durch zahlreiche
Rechtsprechung. Zum Einen wurde zwar eine Vielzahl von Vertragsklauseln
als unwirksam angesehen, leider wurden aber auch zahlreiche für den
Leasingnehmer nachteilige vertragliche Regelungen als zulässig erachtet.
Lebensmittelrecht: Zwei Schwerpunkten prägt das
Lebensmittelrecht. Erstens, öffentlich rechtliche Belange wie
Kennzeichnung, Zusammensetzung oder EU-Richtlinien, inklusive der Prüfung,
wie ein Lebensmittel in anderen europäischen Staaten in Verkehr gebracht
werden darf. Zweitens, Streitigkeiten in der Lebensmittelbranche, die häufig
über das Wettbewerbsrechts ausgetragen werden.
Lebenspartnerschaftsrecht: Die sog. "nichteheliche
Lebensgemeinschaft" oder "Lebenspartnerschaft" ist eine
Form des Zusammenlebens die neben der herkömmlichen Ehe steht. Anders
aber als in anderen Ländern wie hierfür keine gesetzlichen Regeln. Während
in Schweden "sambo" ein anerkannter Familienstand ist wie
verheiratet oder ledig, der nach fünf Jahren des Zusammenlebens zu einem
güterrechtlich wie erbrechtlich der Ehe angenäherten Rechtszustand führt,
gibt es bei uns nichts dergleichen. Mit Ausnahme der Vorschriften über
Eltern und Kinder. Mittlerweile geht man jetzt auch davon aus, dass Eltern
nicht immer miteinander verheiratet sind.
Lizenz- und Lizenzvertragsrecht: Das Lizenzvertragsrecht
stellt rechtlich eine Gestattung oder die Einräumung eines bestimmten
Nutzungsrechtes an dem "geistigen Eigentum" eines anderen dar,
und wird in der Regel durch einen Vertrag gewährt. Die Lizenz ist im
Einzelnen nicht geregelt sondern von Fall zu Fall durch andere Gesetze,
wie z.B. das Markengesetz oder Urheberrechtsgesetz.
Luftfahrtrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten und vertreten Mandanten fachübergreifend in den vielfältigen
Aspekten der Luftfahrt. Häufig werden hierbei folgende Tätigkeiten
wahrgenommen: umfassende Würdigung der steuerlichen Situation bei Betrieb
eines Luftfahrzeugs; Beratung und Betreuung im Zusammenhang von Kauf und
Verkauf von Luftfahrzeugen; Beratung und Betreuung bei Zulassung von
Luftfahrzeugen; Registrierung/Zulassung von Luftfahrzeugen; umfassende
rechtliche Darstellung von Vor- und Nachteilen sowie Analyse der Eignung
verschiedener Zulassungsmodelle für den jeweiligen Flugbetrieb; Analyse
der Eignung einer Umflaggung, speziell USA/Cayman Islands/Bermuda;
Optimierung der steuerlichen- und haftungsrechtlichen Ausgestaltung des
Einsatzes eines Luftfahrzeuges; Analyse der Kosten des Einsatzes eines
Luftfahrzeuges unter wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Einsatzes;
Analyse/Beratung im Hinblick auf Zoll, insbesondere technische Abwicklung
der Einfuhr oder Ausfuhr von Luftfahrzeugen; Finanzierung von
Luftfahrzeugen; Gründung und Betreuung von Halter- und/oder
Handlinggesellschaften; Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen
zwischen Haltergesellschaft, Eigentümer sowie Nutzern des Luftfahrzeuges;
umfassende Abwicklung von Versicherungsschäden im Zusammenhang mit
Luftfahrtunfällen; Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen
Luftfahrtunternehmen und Piloten; Vertragsberatung und Verhandlungsführung
bei Luftfahrzeugkaufverträgen; Überwachung der Auslieferung/Abnahme von
Luftfahrzeugen; Gutachten im Zusammenhang mit der Finanzierung von
Luftfahrzeugen; umfassende Darstellung der an einem Luftfahrzeug zu
bestellenden Sicherheiten sowie die Möglichkeiten der Vollstreckung
daraus.
Mahn- und Beitreibungswesen: Eine effiziente Beitreibung
offener Forderungen kann realisiert werden, wenn unter Einhaltung der kürzesten
rechtlich erforderlichen Fristen die Schuldner mit Hilfe gerichtlicher
Verfahren gezwungen werden die Forderung auszugleichen oder aber in die
Insolvenz zu gehen oder eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Schuldner reagieren meist auf diese schnelle, harte Art und ersparen Ihnen
so die gängigen "Ausreden" (Die Überwiesung ist unterwegs; Wir
erwarten in Kürze einen größeren Geldeingang; Bitte geben Sie uns noch
X Wochen Zeit, wir zahlne dann mit Sicherheit, etc. etc.).
Maklerrecht: Rechtsanwälte im Allgemeinen lieben Makler,
denn seine Aktivitäten bieten sich ganz offensichtlich für
Beanstandungen gar vielerlei Art an. Im Prinzip geht es immer um den
Provisionsanspruch des Maklers. Hier ist zu klären ob ein wirksamer
Maklervertrag zustande gekommen ist, wenn ja mit welchem Inhalt usw..
Anschließend stellt sich die Frage, für wen der Makler überhaupt tätig
war oder tätig werden durfte (Käufer und oder Verkäufer). Häufig
drehen sich Fragen um die Pflichten des Maklers, bzw. um vertragliche
Ausgestaltung von Maklerverträgen, bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
In letzer Konsequenz geht es für Makler und Kunden dann darum, ob
Provisionsansprüche gerichtlich durchgesetzt, bzw. auf Seiten der Kunden
mit hinreichenden Erfolgsaussichten abgelehnt werden können.
Markenrecht: Warenzeichen und geschäftliche
Bezeichnungen werden durch das Markenrecht geschützt.. Wörter, Zeichen,
Abbildungen, Abkürzungen und Symbole könne als Marken eingetragen
werden. Auf Unterlassung und in besonderen Fällen auf Schadensersatz kann
verklagt werden, wer die eingetragene Marke eines anderen rechtswidrig
benutzt. Geführt wird das Markenregister beim Deutschen Patentamt.
Maschinen- und Anlagenbaurecht: Maschinen- und
Anlagenbauverträge sind eine komplexe Angelegenheit. Neben juristischen
Details werden die Spezifikation, ein Pflichtenheft oder ähnliches in den
Vertrag eingebunden, die das Bauwerk mit seinen wesentlichen Eigenschaften
mehr oder weniger umfassend beschreiben. Dies ist ein sehr kritischer
Vertragspunkt. Auf den Inhalt der Spezifikation oder des Pflichtenhefts
muss Verlass sein. Im Konfliktfall zeigt sich dann wie gut oder schlecht
solch ein Vertrag ist. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt unterstützen
Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen, oder helfen Ihnen bereits im
Vorfeld bei einer optimalen Vertragsgestaltung.
Mediation: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt helfen
Ihnen bei der Strategieentwicklung zur Lösung von Streitfällen. Wenn die
Entscheidung für ein bestimmtes Vorgehen gefallen ist, werden Mandanten
begleitet auf dem Weg zum optimalen Ergebnis. Dazu zählen die
Vorbereitung von und die Unterstützung in Verhandlungen sowie die
Begleitung in formalisierten Streitbeilegungsverfahren.
Medizinrecht: Das Medizin- und Arzthaftungsrecht regelt
die Rechtsbeziehung rund um medizinische Leistungen. Im Mittelpunkt steht
das Verhältnis zwischen Patient und Arzt, insbesondere aber auch die
haftungsrechtliche Seite im Falle einer ärztlichen Fehlleistung. Hier
kommen beispielsweise Aufklärungsfehler, Diagnosefehler,
Behandlungsfehler durch die Wahl oder die Durchführung der konkreten
Behandlungsmethode, Fehler oder Versäumnisse bei der Nachsorge oder aber
auch das nicht korrekte Führen der Krankenakte in Betracht. Erfreulicherweise gibt es neben dem normalen
Klageverfahren vor den Gerichten auch die kostengünstige Möglichkeit des
Gutachterverfahrens vor den Gutachterkommissionen, die bei den Ärztekammern
angesiedelt sind. Für den Patienten ist das Verfahren, dessen Ablauf
durch die Satzungen der Ärztekammern festgelegt wird, in der Regel
kostenlos. Außerdem umfasst das Medizin- und Arzthaftungsrecht natürlich
auch das Verhältnis der Ärzteschaft zu den Leistungsträgern des
Gesundheitswesen, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten
Krankenversicherungen. Daneben steht das Zulassungsrecht der Ärzte, also sämtliche
Fragen der Ärzteschaft in Bezug auf die Erlaubnis der Berufsausübung und
der Niederlassung.
Miet- und Pachtrecht: Die Rechtsbeziehungen zwischen
Vermieter und Mieter wird durch das Mietrecht geregelt. Hierzu zählt die
Pflicht des Mieters, den Mietzins zu bezahlen und die gemieteten Räume
nicht zu beschädigen, sowie die Pflicht des Vermieters, Wohnräume zur
Verfügung zu stellen und instand zu halten. Ferner werden hier Kündigungsgründe
und -fristen geregelt. Hierbei kommt insbesondere eine Prüfung und
Vertretung der Mandanten bei befristeten/unbefristeten Pacht- und
Mietverträgen in Betracht, wobei Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
ihre Mandanten (Mieter wie auch Vermieter) bei Kündigungen der
vorgenannten Verträge, wie auch bei etwaigen sich hieran anschließenden
gerichtlichen Auseinandersetzung vertritt.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Die Rechtsbeziehungen
zwischen Vermieter und Mieter wird durch das Mietrecht geregelt. Hierzu zählt
die Pflicht des Mieters, den Mietzins zu bezahlen und die gemieteten Räume
nicht zu beschädigen, sowie die Pflicht des Vermieters, Wohnräume zur
Verfügung zu stellen und instand zu halten. Ferner werden hier Kündigungsgründe
und -fristen geregelt. Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die
Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu
dem Verwalter im Vordergrund. Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten,
z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage,
wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Multimediarecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
befassen sich vor allem mit dem Recht der neuen Medien. Teilweise wird
dies auch als Internet-Recht oder Onlinerecht. Multimediarecht in erster
Linie die Summe der Rechtsgebiete, die bei dem Angebot oder der Nutzung
von integrativ verwendeten, interaktiven Medien berührt werden. In
Kontakt mit dem Multimediarecht tritt also derjenige der Waren oder
Dienstleistung über eines der neuen Medien anbietet oder nutzt. Heiruas könne
sich folgende Themen ergeben: Telekommunikation und Internet-Providing;
Schutz von Webseiten, Inhalten und webbasierten Anwendungen; digital
rights management (DRM); Domainangelegenheiten; Haftung für Inhalte;
i-mode, WAP, UMTS; Multimediastrafsachen.
Musikrecht: Bereits zum Zeitpunkt der Komposition eines
Musikstücks sind alle Beteiligten wie der Komponist, Texter oder Künstler,
aber auch der Produzent, das Plattenlabel und der Verlag darauf angewiesen
das Werk ausreichend rechtlich zu schützen. Denn Musikstücke sollen ja
in der Regel aufgeführt, auf Tonträgern aufgenommen und durch TV
und/oder Radio verbreitet und vervielfältigt werden. Die Digitalisierung
von Musik hat neben den technischen und qualitativen Vorteilen leider auch
Nachteile gebracht, die es schwieriger machen die Rechte zu schützen.
Nachbarrecht: Das Nachbarrecht ist Teil des
zivilrechtlichen Sachenrechts und besteht aus allen Rechtsnormen, die das
grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu
verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht
auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen
wechselseitigen Beeinträchtigungen einschränkt.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Die sog.
"nichteheliche Lebensgemeinschaft" oder
"Lebenspartnerschaft" ist eine Form des Zusammenlebens die neben
der herkömmlichen Ehe steht. Anders aber als in anderen Ländern wie
hierfür keine gesetzlichen Regeln. Während in Schweden "sambo"
ein anerkannter Familienstand ist wie verheiratet oder ledig, der nach fünf
Jahren des Zusammenlebens zu einem güterrechtlich wie erbrechtlich der
Ehe angenäherten Rechtszustand führt, gibt es bei uns nichts
dergleichen. Mit Ausnahme der Vorschriften über Eltern und Kinder.
Mittlerweile geht man jetzt auch davon aus, dass Eltern nicht immer
miteinander verheiratet sind.
Offene Vermögensfragen: Das Recht der offenen Vermögensfragen
ist ein Spezialrechtsgebiet der neuen Bundesländer. Da es vor allem die vereinigungsbedingten
Überleitungsvorschriften für das Grundeigentum auf dem Gebiet der
ehemaligen DDR enthält ist es eng verbunden mit dem Ost-Immobilienrecht.
Neben verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beinhaltet das Vermögensrecht
auch zivilrechtliche Teilgebiete, deren Grundlage jeweils im
Einigungsvertrag zu suchen ist.
Öffentliches Baurecht: Unter dem Begriff des öffentlichen
Baurechtes fasst man die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen zusammen,
die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung
der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße
Nutzung dieser Anlagen beziehen. Damit alle Beteiligten - im öffentlichen
Baurecht in der Regel drei, nämlich Vorhabenbetreiber, Behörde und
Drittbetroffener - auch weiterhin gut leben können sollten Streitfälle
zunächst aus dem Blickwinkel des Vorhabenbetreibers und des
Vorhabenverhinderers, und nach außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösungen
betrachtet werden.
Öffentliches Baurecht: Das öffentlichen Baurecht ist
nicht ohne weiteres eingrenzbar und auch sehr vielschichtig. Häufig
bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Zivilrechts oder
Verwaltungsrechts. Zu Berücksichtigen wären hier zum Beispiel
Denkmalschutz, Immissionsschutz oder zivil-rechtliche Unterlassungsansprüche.
Öffentliches Dienstrecht: Unter öffentlichem
Dienstrechts sind Vorschriften zu verstehen, die die Beschäftigung im
Dienste einer Person des öffentlichen Rechts, also des Bundes, eines
Landes oder anderer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen
Rechts regeln. Neben Beamten zählen vor allem die Angestellten und
Arbeiter im öffentlichen Dienst, sowie Berufssoldaten und Richter zu den
Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Öffentliches Recht: Unter öffentlichem Recht ist kein
besonders Recht zu verstehen, sondern eine Bezeichnung für
Rechtsangelegenheiten die viele andere Rechtsgebiete betreffen, wie z.B. Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Vergaberecht,
Wirtschaftsverwaltungsrecht, Energierecht oder
Umweltrecht. Daher ist individuell von Fall zu Fall zu prüfen was
die jeweilige Kanzlei unter diesem Schwerpunkt zusammengefasst hat.
Opferschutzrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten und vertreten Mandaten zu Sachlagen wie Beistand des/der
Verletzten in Strafrechtlichen Ermmitlungsverfahren (sog. Opferanwalt),
Nebenklagevertretung des/der Verletzten im Strafprozess gegen den Täter
oder Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen des Opfers.
Ordnungswidrigkeitenrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten und vertreten Sie zu allen Sachlagen die das
Ordnungswidrigkeitenrecht und nicht selten auch das
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht betreffen.
Österreichisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit österreichischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht,
Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Patent-, Gebrauchsmusterrecht: Ein Patent ist ein
hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes
Verbotsrecht beinhaltet. Entgegen der weitläufigen Meinung berechtigt ein
Patent nur dazu, Anderen zu verbieten, die eigene Erfindung nachzubauen.
Und auch das gilt nur für die gewerbliche Anwendung. Der Erfinder hat
nicht das Recht die private Nutzung seiner Erfindung zu unterbinden.
Das Gebrauchsmuster ist der kleine Bruder des Patentes.
Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des
Gebrauchsmusterrechts geringer geworden. Es gibt im Gegensatz zum
Patentrecht keinen Schutz für Verfahren. Die Schutzfrist beträgt nur 3
Jahre und ist maximal auf 10 Jahre zu verlängern (im Abstand von 3, 2 und
weiteren 2 Jahren).
Patientenverfügungen: Leider haben Sterbebegleitung und
Palliativmedizin in der medizinischen Ausbildung bis heute noch keine
wesentliche Bedeutung. Daher ist rechtlich vieles bislang noch nicht oder
nicht eindeutig geregelt. Dies kann zu großer Unsicherheit führen. Zudem
wird der Tod eines Patienten in der westlichen Medizin immer noch als
Niederlage empfunden. Deshalb ist das Abschalten lebenserhaltender Geräte
auch vielerorts unzureichend oder häufig umstritten. Oft kann nicht
unterscheiden werden ob dies als passive oder aktive Sterbehilfe zu sehen
und somit verboten ist. Eine richtige Patientenverfügung trägt dazu bei,
die eigene Selbstbestimmung am Lebensende sicherzustellen und ist dabei
den behandelnden Ärzte sowie Bevollmächtigten oder Betreuern eine große
Hilfe.
Personenschadensrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten und vertreten Mandanten in Rechtsfällen wie
Verkehrsunfälle, Körperverletzungen, Haftung von Grundbesitzern und
Verleumdungsklagen.
Persönlichkeitsrecht: Neben den zahlreichen Bestimmungen
die das Persönlichkeitsrecht im Rahmen des Arbeitsrecht ausmacht und
hierbei das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, gibt
es auch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Eine Berichterstattung, die
in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift, bedarf grundsätzlich
Ihrer Zustimmung. Hierzu zählen Berichte über ihre Intim- und Privatsphäre,
die persönliche Ehre, Ihr Anspruch auf Schutz vor Unwahrheiten sowie das
Recht, über die öffentliche Darstellung ihrer Person selbst zu
entscheiden.
Pferderecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten und vertreten Mandanten bei Rechtsproblemen rund ums Pferd. Zu
nennen sind hier beispielsweise Rechtsfragen der Gewährleistung beim
Pferdekauf, der Haftung von Pferdehalter, Reiter, Tierarzt oder Schmied
und der Abwicklung von Truppenschäden. Die Vertretung der rechtlichen
Interessen von Fahrern und Trainern im Trabrennsport erfordert die
Vertretung des Mandanten vor den Rennausschüssen, den
Aufsichtsorganisationen oder den ordentlichen Gerichten.
Pflegeversicherungsrecht: Das Pflegeversicherungsrecht
unterscheidet sich inhaltlich die soziale oder gesetzliche
Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung. Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt befassen sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus
dieser Versicherung. Zum Einen ist zuerst die
Grundvoraussetzung zu klären, also die Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Der nächsten Schritt ist dann häufig die Ansprüche auf bestimmte
Leistungen durchzusetzen.
Polnisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang stehen mit
polnischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und
Arbeitsrecht.
Presse- und Medienrecht: Das Presse- und Medienrecht
umfasst die Teilgebiete des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts,
welche die individuelle und massenhafte (universale) Information und
Kommunikation rechtlich regeln. Klassische Gegenstände des Medienrechts
sind Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film, aber selbstverständlich
auch die neuen Medien Multimedia und Internet. Regelungsziele des Presse-
und Medienrechtes sind die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen
Kommunikationsinfrastruktur, die Sicherung der Meinungsvielfalt, der
Schutz der Mediennutzer, der Daten- und Jugendschutz, aber auch der Schutz
geistigen Eigentums. Rechtlich geregelt wird somit die Nutzung und
Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte.
Privates Baurecht: Dieses Rechtsgebiet regelt die
Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten Personen.
Betroffen sind die Beziehungen zwischen Bauherrn und Generalunternehmer,
zwischen Bauunternehmer und seinen Subunternehmern, aber auch das Verhältnis
des Bauherrn gegenüber den von ihm eingeschalteten Planern, wie
beispielsweise Architekt und Statiker.
Privatisierungsrecht: Kanzleien mit Erfahrung bei der
Durchführung von Privatisierungsvorhaben - entweder aufseiten der öffentlichen
Hand oder aber für Investoren - benötigen hierfür Experrtise in einer
Vielzahl von Rechtsgebieten, wie Öffentliches Wirtschaftsrecht,
Vergaberecht, Gesellschaftsrecht, Krankenhausrecht ( Medizinrecht),
Energiewirtschaftsrecht oder auch in Bezug auf Finanzstrukturierungen
Bank- und Finanzrecht (Assetfinanzierung u. Leasing, Kredite u.
Akquisitionsfinanzierung, Projektfinanzierung) bzw. für
Public-Private-Partnerships Immobilien- und Baurecht. Da des öfteren auch
die Interessen der Arbeitnehmer im Mittelpunkt stehen, deren Status sich
mit einer Privatisierung ändern kann, ist Arbeitsrecht ebenfalls von
Bedeutung.
Produkthaftungsrecht: Obwohl viele Firmen häufig erst
nach dem Schadensfall einen Anwalt konsultieren, nimmt die Zahl derjenigen
stetig zu, die durch eine Beratung vorab versuchen potentielle probleme
abzuwenden. Neben der Abwicklung im Schadensfall sowie vertragliche
Vereinbarungen, beschäftigen sich Anwälte mit diesem Schwerpunkt auch
mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV).
Psychatrie- und Unterbringungsrecht: In einer
psychiatrischen Anstalt oder Abteilung dürfen Patienten nur untergebracht
werden, wenn sie a) an einer psychischen Krankheit leiden, b) im
Zusammenhang damit ihr Leben oder ihre Gesundheit oder das Leben oder die
Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet ist (Eigen- oder
Fremdgefährdung) oder c) sie nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb
einer Anstalt, ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden können
(Grundsatz der Nachrangigkeit der Unterbringung/Subsidiarität). Nur wenn
diese drei Voraussetzungen vorliegen, ist eine Unterbringung erlaubt.
Rechtsanwaltliches Berufsrecht: Wer einem Rechtsanwalt
ein Mandat erteilt, möchte oft wissen, welchen Vorschriften für die
Rechtsanwaltstätigkeit eigentlich gelten. Diese Frage ist berechtigt,
denn die Rechte und Pflichten von Rechtsanwälten und Mandanten sind nicht
im gewissermaßen "luftleeren Raum" zu finden. Viele Fragen sind
gesetzlich geregelt. So regeln zum Beispiel die Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO) und die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) Werbung,
Mandatsannahme, Mandatsführung, Mandatsbeendigung, Mandatsabrechnung. Die
Fachanwaltsordnung (FAO) besagt zum Beispiel, dass ein
Rechtsanwalt eine Fachanwaltsbezeichnung für ein bestimmtes
Fachgebiet nur führen darf wenn er für dieses Fachgebiet besondere und
erheblich überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen nachgewiesen hat.
Rechtsanwalts- und Notarhaftungsrecht: Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt beraten und vertreten
Notare und Rechtsanwälte bei der Wahrnehmung
berufshaftungsrechtlicher Angelegenheiten.
Rechtsmittelverfahren: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten und vertreten Mandanten
bei Rechtsangelegenheiten zu Rechtsmittelverfahren.
Reise- und Tourismusrecht: Es ist bekannt, dass die
Deutschen Weltmeister im Verreisen sind. Und wer eine Reise tut, hat auch
eine Menge zu erzählen. Leider aber nicht immer nur Positives. Hier hilft das Reiserecht, dessen Vorschriften Hilfe
leisten können, dass für den Urlaub sauer verdiente Geld ganz oder
teilweise wieder erstattet zu bekommen, wenn der Urlaubsort nicht das
hielt, was im kalten Deutschland im Reisebüro oder über andere
Reiseveranstalter schmackhaft gemacht wurde. Das Reiserecht regelt die Ansprüche des Reisenden
bereits vor Reiseantritt, namentlich die Frage, wann ist der Rücktritt
von der Reise möglich, was muss erstattet werden usw.. Darüber hinaus finden sich aber auch Regelungen, die
helfen zu klären, was zu tun ist, wenn die Reise vorzeitig beendet wurde,
z.B. durch höhere Gewalt, also wenn z.B. die Ferienanlage durch einen
Vulkanausbruch unter einem Lavastrom begraben wurde (zugegeben: dieses
Beispiel ist nicht unbedingt realitätsnah - wenn man vom Ätna einmal
absieht -, aber plakativ). Schließlich sind die Bestimmungen des Reiserechts dazu
da, die Ansprüche des Reisenden nach dem vertraglichen Reiseende zu
sichern, d. h. um wegen aufgetretener Mängel wie z. B. die berühmte lärmende
Baustelle neben dem Ferienappartement, eine Minderung des Reisepreises
oder sogar Schadenersatz geltend machen zu können, wobei man hier wissen
muss, dass es gilt, wichtige gesetzlich vorgeschriebene Fristen
einzuhalten.
Rentenrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
betreuen zum großen Teil Mandate aus dem Bereich des Rentenrechts bzw.
dem Sozialversicherungsrecht. Hierzu zählen zum Einen die Bereiche der
gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrente, Witwenrente
Erwerbsminderungsrente und Zusatzrente, und zum Anderen die Bereiche der
gesetzlichen Unfallversicherung sowie Schwerbehindertenrecht und
Pflegeversicherung.
Revisionsrecht: Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit
dem die Überprüfung von Rechtsfragen durch ein höheres Gericht gewünscht
wird. Kommt es zum Beispiel zu einer Anklage vor dem Landgericht bezüglich
eines Deliktes, und ist im Anschluss ein Berufungsverfahren nicht möglich
oder gar erfolglos geblieben, dann wird mittels Revision der
Bundesgerichtshof als nächst höhere Instanz eingeschaltet, um sich mit
der Strafsache und möglichen Rechtsfehlern zu befassen.
Rumänisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang stehen mit rumänischem
Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Russisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang stehen mit
russischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und
Arbeitsrecht.
Schadensersatzrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt vertreten Mandanten bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen den Schadensverursacher und dessen
Haftpflichtversicherung. In den meisten Fällen ist es leider
erforderlich, so früh als möglich einen Anwalt einzuschalten,
insbesondere um die Höhe des geltend zu machenden Schadens richtig einschätzen
zu können. Wer weiß schon als Laie, wie hoch der Wiederbeschaffungswert
zerstörter Gegenstände nach mehreren Jahren ist. Ferner hat sich durch
die Schadensrechtsreform im Jahre 2002 das Schadensrecht verkompliziert.
So wird die Mehrwertsteuer nur noch dann erstattet, wenn sie auch tatsächlich
angefallen ist. Hier kommt es oft zum Streit, auf welcher Basis der
Wiederbeschaffungswert einer bestimmten Sache berechnet wird.
Scheidungsrecht: Das Scheitern einer Ehe ist die
Voraussetzung für eine Ehescheidung. Dies ist der Fall, wenn die Partner
seit drei Jahren getrennt leben. Ein Trennungsjahr genügt wenn beide
Partner geschieden werden wollen. Die Frage der Schuld ist nicht mehr
relevant.
Schmerzensgeldrecht: Ansprüche auf Schmerzensgeld werden
nicht selten bei Schadensersatzangelegenheiten erhoben. Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt nehmen sich in diesem Fall der Wahrnehmung Ihrer
Interessen an.
Schul- Hochschulrecht: Schüler haben nicht nur Pflichten
wie den Schulbesuch, sondern auch Rechte. Leider wird dies zu selten berücksichtigt.
Zum Beispiel werden aus pädagogischer Sicht sinnvolle Entscheidungen
getroffen die nicht mit dem Interesse des Schülers sind, wenn z.B. der
Zugang zum Gymnasium verwehrt wird, weil das Lehrerkollegium meint, dass
eine andere Schulform besser geeignet sei. Hiergegen kann sich wehren. Für
die Organisation der Hochschule bestehen rechtliche Regelungen. Viele
Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern werden befristet, obwohl die
rechtlich zulässigen Befristungszeiträume bereits überschritten sind.
Zudem kann es auch vorkommen, dass Lehrstühle oder Professuren nach
politischen Beweggründen vergeben werden, und nicht nach fachlichen
Kriterien erteilt werden. Ebenso kann die Genehmigung für eine Nebentätigkeit
verwehrt werden, obgleich die rechtlichen Voraissetzungen dafür
vorliegen. Auch hiergegen kann man sich wehren.
Schuldenberatung: Sie sind verschuldet und wissen nicht
mehr wie Sie das Alles wieder zurückzahlen sollen? Sie spielen mit dem
Gedanken private Insolvenz (sog. Verbraucherinsolvenz) zu beantragen um
Schuldenbefreiung zu erreichen? Das Verfahren der außergerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahren können Sie nicht alleine durchführen. Hier
ist per Gesetz das Mitwirken einer geeigneten Stelle zwingend
vorgeschrieben. Recht unbekannt ist zur Zeit noch, dass neben den öffentlichen
Schuldnerberatungen (meist lange Wartenzeiten) ein Rechtsanwalt die Durchführung
des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens in der Regel
schneller und besser erledigen kann. Wesentliche Kosten entstehen insoweit
nicht. In der Regel besteht hier immer die Möglichkeit, bei dem für Sie
zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen, so dass die Kosten
vom Staat übernommen werden; insbesondere, wenn Sie von ALG II oder
Sozialhilfe leben.
Schweizerisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit schweizerischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht,
Zivilrecht und Arbeitsrecht.
See- und Schifffahrtsrecht: Das Schifffahrtsrecht wird häufig
an traditionsreichen Seehandelsstädten wahrgenommen. Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt verfügen meist über besondere Kenntnisse und
Erfahrungen auf diesem Gebiet, jedoch mit unterschiedlichen Nuancen der
Spezialisierung. Die Erfahrungen reichen von Verträgen über den
Schiffbau und die Zulieferung hierzu, der Schiffsregistrierung und
Finanzierung von Seeschiffen, der Formulierung und Anwendung von
Charterverträgen, der Regelung der Folgen von Kollisionen und maritimen
Unfällen, der Beratung in Konnossementsstreitigkeiten bis hin zur täglichen
Betreuung bei Unregelmäßigkeiten im Seetransport, etwa durch Abwicklung
von Güterschäden und damit oft verbundenen Schiffsarresten.
Seniorenrecht: Unsere ältere Generation hat spezielle
Bedürfnisse nach qualifiziertem Rechtsrat zu Problemen die sich
typischerweise in fortgeschrittenem Alter stellen. Die Rahmenumstände der
Beratung sind öfters von einer gewissen Immobilität geprägt, die
Besuche zu Hause, in einem Krankenhaus oder Seniorenheim erfordern. Nicht
selten ist auch ein hohes Maß an anwaltlichem und psychologischem Einfühlungsvermögen
in persönliche Rahmenumstände nötig.
Sexualstrafverfahren: Wird man einer Sexualstraftat verdächtig,
so trifft einen dies meist unverhofft. Jetzt ist unverzügliches Handeln
geboten und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da bereits ein
Ermittlungsverfahren läuft. Eine professionelle Strafverteidigung ist
jetzt erforderlich. Denn in den meisten Fällen haben Polizei und
Staatsanwaltschaft bereits über einen längeren Zeitraum ermittelt,
Zeugen vernommen und Beweismittel gesichert, ohne dass der oder die
Beschuldigte etwas davon mitbekommen hat. § 163a Strafprozessordnung
(StPO) geregelt hierzu:" Der Beschuldigte ist spätestens vor dem
Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen.." Dies bedeutet meist, dass
die oder der Beschuldigte, zum Zeitpunkt der Aussage überhaupt nicht weiß,
welche Erkenntnisse Polizei und Staatsanwaltschaft bereits vorliegen.
Sozialrecht: Die Regelungen des Sozialgesetzbuches zur
Arbeitsförderung, den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung, Kinder-
und Jugendhilfe, außerdem das Recht der Aussiedler und Flüchtlinge gehören
zum Sozialrecht.
Sozialversicherungsrecht: Sozialversicherung ist die
gesetzliche Zwangsversicherung für Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufs- und
Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter und Tod
werden als gesetzliche Zwangsversicherung durch die Sozialversicherung
bestimmt. Hierzu zählen Unfallversicherung, Rentenversicherung,
Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Spanisches Gesellschaftsrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit der Rechtsprechung zu spanischen Gesellschaften.
Spanisches Immobilienrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit spanischem Recht, speziell Immobilien betreffend.
Spanisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang stehen mit
spanischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und
Arbeitsrecht.
Speditions- Lager- und Frachtrecht: Rechtsanwälte mit
diesem Schwerpunkt weisen Spezialwissen des Transportrecht als weitläufiges
Rechtsgebiet vor, welches neben den klassischen Bereichen der Spedition
und des Frachtrechts auch Lagerhaltung, Projektmanagement, Stauerei und
Umschlag, Logistik, Informationstechnologie, Fragen des Zoll- und
Einfuhrumsatzsteuerrechts und insbesondere auch der Transportversicherung
umfasst.
Sportrecht: Das Sportrecht umfasst das im Bürgerlichen
Gesetzbuch geregelte Vereinsrecht, sowie zivile- und strafrechtliche
Vorschriften über die Haftung für Körperverletzungen. Des weiteren
regelt es Vorschriften über Sportförderung und die Satzungen der Vereine
und Verbände. Sportgerichte sind Schiedsgerichte.
Sportschifffahrtsrecht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten und vertreten Mandanten zu Rechtsfragen rund um das
Thema Sportboote. Wie zum Beispiel bei Kollisionsschäden und Havarien,
bei Auseinandersetzungen über Kauf, Reparatur oder Vermietung von Booten
(Yachtcharter), bei Schwierigkeiten mit Institutionen und Behörden wie
Wasserschutzpolizei, Zoll, Küstenwache, SeeBG, Seeamt, WSD u.s.w., sowie
bei Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem
Betrieb von Booten.
Staats- und Verfassungsrecht: Neben den
Auseinandersetzungen zwischen Staats- und Verfassungsorganen, etwa im
Bereich des Parlamentsrechts, nehmen Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
die Durchsetzung der Grundrechte ihrer Mandanten war. Hierbei steht zum
Beispiel die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
als Instrument zur Verfügung.
Staatsangehörigkeitsrecht: Sie wünschen die deutsche
Staatsangehörigkeit, haben aber bereits eine ausländische Staatsbürgerschaft,
leben aber schon seit längerer Zeit in Deutschland! Sie sind in
Deutschland geboren, und wollen nun auf Dauer in Deutschland bleiben und
eine angestellten oder selbständige Tätigkeit ausüben. Die Vorteile
einer deutschen Staatsbürgerschaft sind klar. Sie könne wählen oder gewählt
werden, genießen alle Bürgerrechte, können frei von Visa innerhalb der EU reisen und haben drüber hinaus den Schutz vor
Ausweisung bei Straftaten sowie Schutz vor Auslieferung aus Deutschland
und der Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat
oder Botschaft). Soweit Beispiele Ihrer Rechte. Sie haben aber auch
staatsbürgerliche Pflichten die Sie erfüllen müssen, wie zum Beispiel
die Wehrpflicht, die Wahlpflicht, oder die Pflicht, auch bei ausländischem
Wohnsitz Steuern zu zahlen.
Steuerberatungsrecht: Im deutschen Steuerberatungsgesetz
ist die geschäftsmäßige Ausübung der uneingeschränkten Hilfeleistung
in Steuersachen Rechtsanwälten, Steuerberatern, -bevollmächtigten,
Wirtschaftsprüfern u. ä.
vorbehalten. Lieder ist das Steuerberatungsrecht ist in Deutschland
umstritten, da es nach herrschender Meinung mit dem EU-Recht nicht in
Einklang zu bringen ist.
Steuerrecht: Auf Grund der Komplexität des Steuerrechts
arbeiten Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt nicht bewusst in enger
Kooperation mit den Steuerberatern der Mandanten. Ziel ist
steueroptimierte Lösungen zu entwickeln sowie die Bearbeitung der
Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Steuerstrafrecht: Zu den Steuerstraftaten gehören
Zollstraftaten, Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei durch vorsätzlich
falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung zählen zu
den Steuerstraftaten. Daneben gibt es noch Steuerordnungswidrigkeiten wie
die mit Geldbußen geahndet werden.
Stiftungsrecht: Neben der traditionell starken Rolle von
Vereinen in Deutschland treten die Stiftungen wieder stärker in den
Vordergrund. Stiftungen und Stifter werden bei der Errichtung und
Konzeption von Stiftungen beraten. So zum Beispiel im Rahmen eines
Testaments als selbständige Stiftung, oder als Zustiftung zu vorhandenen
Stiftungen. Meist können Mandanten von den Erfahrung dieser Rechtsanwälte
gewonnen durch vorhandene Stiftungen, als Stiftungsvorstände oder
-kuratoren profitieren.
Strafrecht: Während Bußgelder und das
Ordnungswidrigkeitsgesetzt nicht gravierende Straftaten ahnden, bestimmt
das Strafgesetzbuch welche einzelnen Taten strafbar sind. Außerdem regelt
es die strafrechtlichen Folgen bei Notwehr oder anderen Gründen, die eine
Tat rechtfertigen oder entschuldigen. Das Strafprozessrecht regelt den
Ablauf des Verfahrens.
Strafrechtlicher Notdienst: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt stehen insbesondere zu Fragen zur Verfügung, die sich
aufgrund polizeilicher Maßnahmen unvorhersehbar ergeben. Besonders bei nächtlichen
Verhaftungen wird sofort anwaltlicher Beistand geleistet. Unter Umständen
kann dieser Beistand auch darin bestehen, dass sich Rechtsanwälte zu
einem persönlichen Gespräch in die jeweilige Polizeidienststelle
begeben, oder dabei behilflich sind, den aktuell nicht erreichbaren
Vertrauensanwalt des Ratsuchenden zu benachrichtigen.
Strafvollstreckungsrecht: Das Strafvollstreckungsrecht
bezeichnet das Recht bei der Vollstreckung eines nach einer Straftat und
einem Strafprozess ergangenen strafrechtlichen Urteils, dabei bedeutet
Strafvollstreckung die Erzwingung der Durchführung, der durch die Strafe
definierten Maßnahme, durch staatliche Organe. Beispiele einer
Strafvollstreckung: Sicherheitsleistungen im Strafverfahren, Verhaftungen
(außer Vorführungshaftbefehl bei Zeugen und Haftbefehl zur Beugehaft),
Strafbefehle, Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe, Freiheitsstrafe
(einschließlich etwaiger vorzeitiger Reststrafaussetzung zur Bewährung
und anschließender Bewährungskontrolle), Hinrichtung. Zuständig für
die Strafvollstreckung ist in Deutschland grundsätzlich die
Justizverwaltung, in bestimmten Fällen (z.B. Sicherheitsleistungen,
Verhaftungen) auch die Polizei.
Straßenverkehrsrecht: Die wichtigsten Bestimmungen zum
Straßenverkehrsrecht sind im Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung,
der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Die Pflichten der
Teilnehmer im Straßenverkehr, Verkehrszeichen und -regeln bestimmt die
Straßenverkehrsordnung.
Straßenverkehrsstrafrecht: Jeder hat wohl schon mal mit
dem Straßenverkehrsrecht und dem Verkehrsstrafrecht sowie verwandten
Fachgebieten wie Ordnungswidrigkeits- Straf- oder Versicherungsrecht mehr
oder weniger zu tun gehabt. Hier gibt es unzählige Situationen die zu
Rechtsfragen führen können. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt nehmen
hierbei Ihre Interessen wahr.
Telekommunikationsrecht: Die Bedeutung der
Telekommunikation wächst sowohl für Unternehmen als auch für
Privatpersonen stetig. Die Telekommunikation und verwandte Bereiche nehmen
eine rasante technische Entwicklung und nehmen einen immer größeren Teil
in unserem täglichen Leben ein. In rechtlicher Hinsicht ist der
Telekommunikationsmarkt durch eine Fülle nationaler Gesetze, Vorschriften
und behördlichen
Regulierungen geprägt, mit großem Einfluss europäischer Normen.
Terminvertretung: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
übernehmen Termine von Kollegen vor Gericht.
Testamentberatung: Mit einem Testament kann einseitig
bestimmen werden, wer vom Erbe ausgeschlossen und/oder wer vom Erbe begünstigt
werden soll. Ein Testament muss persönlich erstellt und unterschrieben
oder aber gegenüber einem Notar erklärt werden (öffentliches
Testament). Beim "Berliner Testament" setzen sich Eheleute
gegenseitig als Vorerben ein, die Kinder erben erst, wenn beide Eheleute
verstorben sind. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt beraten Sie zu
allen Fragen rund um dieses Thema.
Testamentgestaltung: Mit einem Testament kann einseitig
bestimmen werden, wer vom Erbe ausgeschlossen und/oder wer vom Erbe begünstigt
werden soll. Ein Testament muss persönlich erstellt und unterschrieben
oder aber gegenüber einem Notar erklärt werden (öffentliches
Testament). Beim "Berliner Testament" setzen sich Eheleute
gegenseitig als Vorerben ein, die Kinder erben erst, wenn beide Eheleute
verstorben sind. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt unterstützen und
beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Testamente.
Testamentvollstreckung: An Weisungen der Erben ist der
Testamentsvollstrecker nicht gebunden. Nur der Erblasser kann einen
Testamentsvollstrecker bestimmen, der die Nachlassangelegenheiten regelt.
Tierhaltungsrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten und vertreten Mandanten zu Rechtsfragen rund um das Thema der
Tierhaltung.
Tierschutzrecht: Das Tierschutzrecht dient dem Ziel
Tieren ein artgerechtes Leben ohne unnötige Leiden, Schmerzen und Schäden
zu ermöglichen. Leider steht der Tierschutz hierbei dabei oft im
Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung. Darin liegt das
Konfliktpotential dieser Thematik. Zum Beispiel geht in der Landwirtschaft
und/oder Forschung die Nutzung der Tiere nicht selten mit einer Schädigung
der Tiere einher.
Transport- und Speditionsrecht: Hier werden alle Facetten
des Frachtführer- und Spediteurrechts behandelt.
Die Betreuung der Mandanten ist umfassend und führt von
der Beratung bei der Vertragsgestaltung und der Erstellung Allgemeiner
Geschäftbedingungen über die gerichtliche und außergerichtliche
Auseinandersetzung bis zur Regreßdurchführung, wobei immer
praxisorientierte Lösungen im Blick behalten werden, um den Bedürfnissen
der Mandanten in diesem schnellebigen Rechtsgebiet Rechnung zu tragen.
Tschechisches Recht: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang
stehen mit tschechischem Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht,
Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Türkisches recht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
beraten Mandanten zu allen Sachlagen die im Zusammenhang stehen mit türkischem
Recht wie z.B. Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Umgangs- und Sorgerecht: Einen erheblichen Teil der
anwaltlichen Vertretung und Beratung aus dem Bereich des Familienrechtes
nimmt das Sorge- und Umgangsrecht sowie auch das Kindschaftsrecht ein. In
Verfahren der elterlichen Sorge begehrt ein Elternteil meistens die
alleinige elterliche Sorge des oder der gemeinsamen Kinder bei Trennung
und auch bei Scheidung. In Verfahren der Regelung des Umganges soll eine
Festlegung der gemeinsamen Zeit des Elternteils mit den gemeinsamen
Kindern erfolgen, in welchem Haushalt die Kinder nicht dauerhaft leben.
Hier werden die entsprechenden Anträge formuliert und bei Gericht
eingereicht. Eine Zusammenarbeit mit den Jugendämtern erfolgt im
Interesse und zum Wohl der Kinder. Diese stehen bei den o.g. Verfahren
immer im Vordergrund. Das zuständige Gericht trifft immer nur eine
Entscheidung zugunsten der betroffenen Kinder. Ab einem bestimmten Alter
der Kinder, durch gesetzliche Vorschriften immer bei Kindern über 14
Jahre, aber auch schon früher, werden die Kinder nach Ihren Wünschen und
Vorstellungen von den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes und auch
der Richter befragt. Diese bilden die Grundlage der gerichtlichen
Entscheidung.
Umweltrecht: Gesetze zum Immissionsschutz, zu Kernenergie
und Strahlenschutz, Natur- und Gewässerschutz gehören zum Umweltrecht.
Außerdem werden hier die Umweltstraftaten im Strafgesetzbuch, die Haftung
für Schäden und die Befugnisse des Umweltbundesamtes geregelt.
Unfall- und Schadenregulierung: Rechtsanwälte mit diesem
Schwerpunkt behandeln Rechtsfälle wie Unfallregulierung von Fahrzeugschäden,
Geltendmachung von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten,
Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüche, Rentenansprüche wegen
Verletzungsfolgen sowie Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche.
Unterhaltsrecht: Das Unterhaltsrecht regelt die Pflicht,
innerhalb der Familie zum Unterhalt Bedürftiger beizutragen.
Unterhaltsberechtigt sind Kinder gegenüber ihren Eltern, aber auch Eltern
gegenüber den Kindern. Ebenso trifft dies auf Ehegatten untereinander zu,
auch nach der Scheidung. Geschwister untereinander bleiben von der
Unterhaltspflicht unberührt.
Unterlassungsrecht - Belästigungen und Psychoterror: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt beraten und vertreten Mandanten in
Rechtsfragen wie Abwehr von Telefon- und Psychoterror, Abwehr von Ehr- und
Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie von Rufschädigungen,
Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung,
Unterlassungs- und Widerrufsklagen, rechtliche Vertretung bei
gewerblichen Beeinträchtigungen, z.B. Markenrechtsverletzungen,
Namensrechtsverletzungen etc., Konzeption oder Abwehr von Abmahnungen und
strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärungen.
Unternehmensrecht: Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt
bieten seit eine gesellschaftsrechtliche Beratung auf den verschiedensten
Gebieten des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Hierbei beschränkt
sich die Tätigkeit häufig nicht nur auf die Beratung der Gestaltung,
sondern auch der Lösung von handfesten Konflikten, wie z.B. die
Abberufung eines Geschäftsführers oder Vorstandes, der Ausschlus eines
Gesellschafters oder eine Beschlussanfechtung ansteht. Ziel sollte es
immer sein eine wirtschaftlich vernünftige Lösung von
gesellschaftsrechtlichen Konflikten anzustreben, denn eine gerichtliche
Auseinandersetzung in einer Gesellschaft ist selten die Lösung für
bestehende Probleme.
Unternehmenssanierung: Einschneidende Veränderungen des
Marktes und innerbetriebliche Entwicklungen von Unternehmen können für
das Unternehmen und deren Gesellschafter zu erheblichen Vermögenseinbussen
führen. Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt sehen daher Ihre Aufgabe
darin Ihre Mandanten in der frühzeitigen Erkennung negativer
wirtschaftlicher Fehlentwicklungen zu unterstützen. Die bedeutet meist
bei der Erstellung und Umsetzung der auf die konkrete Lage unter Berücksichtigung
rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte
zugeschnittenen Sanierungspläne zur Seite zu stehen und damit | | | |